Artikel 2 VO (EG) 1999/1455

Die Verordnung (EWG) Nr. 79/88 wird wie folgt geändert:

1.
Im Verordnungstitel werden die Wörter „sowie für Gemüsepaprika” gestrichen.
2.
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Die Vermarktungsnorm für Kopfsalat, krause Endivie und Eskariol der Unterpositionen 070511, ex070519 und 07052900 der Kombinierten Nomenklatur ist im Anhang festgelegt.

3.
Anhang II wird aufgehoben.

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