Artikel 2 VO (EG) 1999/1455
Die Verordnung (EWG) Nr. 79/88 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Im Verordnungstitel werden die Wörter „sowie für Gemüsepaprika” gestrichen.
- 2.
-
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Vermarktungsnorm für Kopfsalat, krause Endivie und Eskariol der Unterpositionen 070511, ex070519 und 07052900 der Kombinierten Nomenklatur ist im Anhang festgelegt.
- 3.
- Anhang II wird aufgehoben.
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