ANHANG VO (EG) 1999/1529
Warenbeschreibung | Einreihung KN-Code | Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
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61062000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 4 und 9 zu Kapitel 61 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6106 und 61062000. Siehe auch die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur zu Position 6106 |
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61103099 |
Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 9 zu Kapitel 61 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6110, 611030 und 61103099. Siehe auch die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur zu Position 6110. Angesichts des Schnitts, des allgemeinen Aussehens und der Art des Stoffes, aus dem es hergestellt wurde, ist dieses Kleidungsstück als ein pulloverähnliches Kleidungsstück einzureihen. |
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63079098 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 f) zum Abschnitt XI, der Anmerkung 1 zum Kapitel 63, der Anmerkung 2 zum Kapitel 94 und der KN-Codes 6307, 630790 und 63079098. Diese Ware weist die Merkmale von Rucksäcken und ähnlichen Behältnissen der Position 4202 nicht auf, insbesondere deshalb, weil sie zum Transport von Kindern entworfen worden ist. Siehe auch die Erläuterungen zum Harmonisierten System zur Position 6307 |
Fußnote(n):
- (*)
Die Photos dienen lediglich der Illustration.
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