ANHANG C VO (EG) 1999/1547

Die Länder, in die die Verbringung bestimmter in Anhang II (Grüne Liste) der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates aufgeführter Kategorien von Abfällen unter dem Kontrollverfahren nach Artikel 15 der genannten Verordnung erfolgen sollte, sind im folgenden genannt. Ferner sind die erfaßten Abfälle nach Anhang II angegeben.

BELARUS

Alle Arten in Anhang II

PHILIPPINEN

1.
Alle Arten unter Abschnitt GA (Abfälle aus Metallen und Metallegierungen, ohne Dispersionsrisiko(1))
2.
Unter Abschnitt GB ( „Metallhaltige Abfälle, die beim Gießen, Schmelzen und Affinieren von Metallen anfallen” ):

GB 010 262011 Galvanisationsplatten (Hartzink)
GB 020 Zinkrückstände:
GB 021 Zinkrückstände im Galvanisierungsbecken oben (> 90 % Zn)
GB 022 Zinkrückstände im Galvanisierungsbecken unten (> 92 % Zn)
GB 023 — Zinkrückstände bei Druckguß (> 85 % Zn)
GB 024 Zinkrückstände bei Feuerverzinkung (chargenweise) (> 92 % Zn)
GB 025 — Rückstände aus der Zinkabschöpfung
GB 030 Rückstände aus der Aluminiumabschöpfung
GB 040 ex262090 Schlacken, aus der Behandlung von Edelmetallen und Kupfer, zur späteren Wiederverwendung
GB 050 ex262090 Tantalhaltige Zinnschlacke mit weniger als 0,5 % Zinn

3.
Unter Abschnitt GC ( „Sonstige metallhaltige Abfälle” ):

GC 020 Abfälle aus elektronischen Geräten und Bauteilen (z. B. gedruckte Schaltungen auf Platten, Draht usw.) und wiederverwertete elektronische Bauteile, die sich zur Rückgewinnung von unedlen und Edelmetallen eignen

4.
Alle Arten unter Abschnitt GH ( „Kunststoffabfälle in fester Form” )

TAIWAN

Unter Abschnitt GA (Abfälle aus Metallen und Metallegierungen, ohne Dispersionsrisiko(1)): Abfälle und Schrott aus folgenden NE-Metallen und ihren Legierungen:
GA 150 780200 Abfälle und Schrott, aus Blei
GA 240 ex810710 Abfälle und Schrott, aus Cadmium
GA 300 ex811220 Abfälle und Schrott, aus Chrom

URUGUAY

Alle Arten in Anhang II

Fußnote(n):

(1)

Abfall „ohne Dispersionsrisiko” bezieht sich nicht auf Abfälle in Form von Pulver, Schlamm, Staub oder feste Materialien, die eingehüllte gefährliche Abfallstoffe in flüssiger Form enthalten.

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