ANHANG I VO (EG) 1999/1661
KN-Code | |
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ex070951 | Pilze, frisch oder gekühlt, mit Ausnahme von gezüchteten Pilzen |
ex07108069 | Pilze (ungekocht oder in Wasser oder Dampf gekocht), gefroren, mit Ausnahme von gezüchteten Pilzen |
ex07119060 | Vorläufig haltbar gemachte Pilze (zum Beispiel: mit Schwefeldioxid, in Lake, schwefelhaltigem Wasser oder anderen Konservierungslösungen), die jedoch in diesem Zustand für den unmittelbaren Verzehr ungeeignet sind, mit Ausnahme von gezüchteten Pilzen |
ex07123000 | Getrocknete Pilze, ganz, in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, mit Ausnahme von gezüchteten Pilzen |
ex20019050 | Pilze, zubereitet oder mit Essig oder Essigsäure haltbar gemacht, mit Ausnahme von gezüchteten Pilzen |
ex20031080 | Pilze, zubereitet oder haltbar gemacht, außer mit Essig oder Essigsäure, mit Ausnahme von gezüchteten Pilzen |
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