ANHANG I VO (EG) 1999/1727
(Programmschema)Angaben über das nationale Programm für das Jahr 200.
- 1.
- Kontaktstelle für die zuständige Behörde: (Name, Anschrift, Tel., Fax, E-mail der Kontaktperson/-stelle)
- 2.
- Beschreibung des Programms und Einordnung der vorgesehenen Maßnahmen
- 3.
- Betroffene Gebiete mit Waldbrandrisiko (im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2158/92)
- 4.
- Beitrag des Programms zur Umsetzung des Plans/der Pläne zum Schutz des Waldes gegen Brände (im Sinne von Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2158/92) für die betreffenden Gebiete
- 5.
- Dauer des Programms, Datum des Beginns und des Abschlusses der Durchführung und provisorische Planung der Umsetzung
- 6.
- Gesamtkosten des Programms und Höhe der beantragten Zuschüsse (in Prozent der Gesamtkosten)
- 7.
- Aufschlüsselung der Kosten nach Maßnahmen (Tabelle 1 ausfüllen)
- 8.
- Beschreibung der verschiedenen Anträge im Rahmen des nationalen Programms (Tabelle 2 ausfüllen; 1 Formular pro Antragsteller verwenden) und zusammenfassende Übersicht über die verschiedenen Anträge (Tabelle 3 ausfüllen)
- 9.
- Finanzplanung für das nationale Programm (Tabelle 4 ausfüllen)
- 10.
- Bestätigung, daß die Arbeiten nicht vor Einreichung des Programms beginnen: Nein/Ja (Unzutreffendes bitte streichen)
- 11.
- Zahlungsempfänger und Bankverbindung
- 12.
- Aufstellung der Belege, die die Begünstigten beibringen müssen; Muster der Formulare, mit denen die Begünstigten ihren Zahlungsantrag stellen müssen; Beschreibung der Kontroll- und Verwaltungsverfahren zur Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung der Maßnahmen des Programms
- 13.
- Bestätigung, daß für keine der Maßnahmen, die Teil des Programms ausmachen, andere Gemeinschaftsmittel beantragt wurden.
Datum
Unterschrift und Stempel
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