ANHANG I VO (EG) 1999/1727

(Programmschema)Angaben über das nationale Programm für das Jahr 200.

1.
Kontaktstelle für die zuständige Behörde: (Name, Anschrift, Tel., Fax, E-mail der Kontaktperson/-stelle)
2.
Beschreibung des Programms und Einordnung der vorgesehenen Maßnahmen
3.
Betroffene Gebiete mit Waldbrandrisiko (im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2158/92)
4.
Beitrag des Programms zur Umsetzung des Plans/der Pläne zum Schutz des Waldes gegen Brände (im Sinne von Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2158/92) für die betreffenden Gebiete
5.
Dauer des Programms, Datum des Beginns und des Abschlusses der Durchführung und provisorische Planung der Umsetzung
6.
Gesamtkosten des Programms und Höhe der beantragten Zuschüsse (in Prozent der Gesamtkosten)
7.
Aufschlüsselung der Kosten nach Maßnahmen (Tabelle 1 ausfüllen)
8.
Beschreibung der verschiedenen Anträge im Rahmen des nationalen Programms (Tabelle 2 ausfüllen; 1 Formular pro Antragsteller verwenden) und zusammenfassende Übersicht über die verschiedenen Anträge (Tabelle 3 ausfüllen)
9.
Finanzplanung für das nationale Programm (Tabelle 4 ausfüllen)
10.
Bestätigung, daß die Arbeiten nicht vor Einreichung des Programms beginnen: Nein/Ja (Unzutreffendes bitte streichen)
11.
Zahlungsempfänger und Bankverbindung
12.
Aufstellung der Belege, die die Begünstigten beibringen müssen; Muster der Formulare, mit denen die Begünstigten ihren Zahlungsantrag stellen müssen; Beschreibung der Kontroll- und Verwaltungsverfahren zur Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung der Maßnahmen des Programms
13.
Bestätigung, daß für keine der Maßnahmen, die Teil des Programms ausmachen, andere Gemeinschaftsmittel beantragt wurden.

Datum

Unterschrift und Stempel

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