Artikel 7 VO (EG) 1999/2278
Die Verordnung (EWG) Nr. 1697/87 wird aufgehoben. Sie bleibt jedoch weiterhin für die Auszahlung der vor dem 1. November 1999 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3528/86 bewilligten Zuschüsse anwendbar.
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