ANHANG II VO (EG) 1999/2390
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER DATEIEN AN DEN EAGFL AB 16. OKTOBER 2005
EINLEITUNG
Diese technischen Spezifikationen gelten für das Haushaltsjahr 2005, das am 16. Oktober 2004 begonnen hat.- 1.
- Übermittlungsmodus
Die koordinierende Stelle des Mitgliedstaats muss die Dateien und die dazugehörigen Unterlagen der Kommission elektronisch über STATEL/STADIUM übermitteln. Die Kommission unterstützt nur eine Installation von STATEL/ STADIUM je Mitgliedstaat. Das jüngste STADIUM-Client-Programm und weitere Angaben über die Verwendung von STATEL/STADIUM können von der CIRCA-Webseite des EAGFL heruntergeladen werden.- 2.
- Dateistruktur
- 2.1
- Die Mitgliedstaaten müssen je einen Datensatz für jede Komponente der Zahlungen und der Eingänge des EAGFL-Garantie erstellen. Diese Komponenten sind die Einzelposten, aus denen sich die Zahlungen an die Empfänger/die Eingänge von den Empfängern zusammensetzen.
- 2.2
- Die Datensätze müssen eine Flat-file-Struktur haben. Wird für ein Feld mehr als ein Wert angegeben, so sind gesonderte Datensätze mit allen Datenfeldern erforderlich. Die Daten dürfen nicht doppelt erfasst werden(1).
- 2.3
- Alle Informationen für ein und dieselbe Kategorie von Zahlungen/Eingängen müssen in ein und derselben Datei enthalten sein. Getrennte Dateien, die sich auf die gleichen Zahlungen beziehen (z. B. für Händler oder für Inspektionen oder für grundlegende oder Messdaten), sind nicht zulässig.
- 2.4
- Die Dateien weisen die folgenden Merkmale auf:
- 1.
- Der erste Datensatz in der Datei (Kopfzeile) enthält die Beschreibung der Datei. Die Namen der Felder bestehen aus einem F, gefolgt von der Nummer des betreffenden Feldes in Anhang I ( „X-Tabelle” ). Es dürfen nur Feldnamen verwendet werden, die in Anhang I enthalten sind.
- 2.
- Die nächsten Datensätze in der Datei (Datenzeilen) folgen in der Reihenfolge, die in dem ersten Datensatz mit der Beschreibung der Dateistruktur angegeben ist.
- 3.
- Die Felder werden durch ein Semikolon ( „;” ) getrennt. Die Kopfzeile und die Datenzeilen müssen jeweils die gleiche Anzahl von Semikola enthalten. In den Datenzeilen erscheinen leere Felder innerhalb eines Datensatzes als Doppelsemikolon ( „;;” ) und am Ende eines Datensatzes als einfaches Semikolon ( „;” ).
- 4.
- Die Datensätze haben eine variable Länge. Jeder Datensatz endet mit „CR LF” oder „Carriage Return — Line Feed” (hexadezimal: „0D 0A” ). Die Kopfzeile endet nie mit einem „;” , die Datenzeilen enden nur dann mit einem „;” , wenn das letzte Feld leer ist.
- 5.
- Der verwendete Code ist ASCII gemäß der nachstehenden Tabelle. Andere Codes (wie EBCDIC, TAR, ZIP usw.) dürfen nicht verwendet werden:
Code Mitgliedstaat ISO 8859-1 BE, DK, DE, ES, FR, IE, IT, LU, NL, AT, PT, FI, SE und GB ISO 8859-2 CZ, HU, PL, SI und SK ISO 8859-3 MT ISO 8859-7 GR und CY ISO 8859-13 EE, LV und LT - 6.
- Numerische Datenfelder:
- a)
- Dezimalzeichen: „.” ;
- b)
- das Zeichen ( „+” oder „-” ) wird ganz links gesetzt, die Zahlen folgen ohne Leerstelle. Für positive Zahlen kann das „+” -Zeichen verwendet werden;
- c)
- die Anzahl der Dezimalstellen liegt fest (Einzelheiten hierzu in Anhang III);
- d)
- keine Leerzeichen zwischen den Ziffern und keine Tausender-Leerzeichen oder sonstigen Trennzeichen.
- 7.
- Datumsfeld: „JJJJMMTT” (Jahr vier-, Monat und Tag zweistellig).
- 8.
- EAGFL-Haushaltscode (Feld F109) ABB-Format ohne Leerstellen: „999999999999999” (wobei „9” für jede Zahl zwischen 0 und 9 steht).
- 9.
- Am Anfang oder Ende einer Datei dürfen keine Anführungszeichen ( „” ) stehen. Textdaten dürfen kein Semikolon „;” als Trennzeichen enthalten.
- 10.
- Alle Felder: Keine Leerzeichen am Feldbeginn und am Feldende.
- 11.
- Eine Datei hätte somit folgendes Aussehen (Beispiel für das Haushaltsjahr 2004):
F100;F101;F106;F107;F108;F109
BE01;154678;+152.50;EUR;20030715;050201011000001
BE01;024578;-1000.00;EUR;20030905;050208031502002
BE01;154985;9999.20;EUR;20030101;050205011100001
BE01;100078;+152.75;EUR;20030331;050208091515002
BE01;215452;+0.50;EUR;20030615;050201011000002 (Nota bene: +0.50 und nicht +.50)
BE01;123456;21550.15;EUR;20030101;050805013810001
usw.
(weitere Datenzeilen mit Feldern in der gleichen Reihenfolge).
- 2.5
- Dateien mit den unter Nummer 2.4 beschriebenen Merkmalen sind anhand der Sendungsart „X-TABLE-DATA” zu übermitteln (siehe „STADIUM-Client” ).
- 2.6
- Das Computerprogramm, mit dem das Format der Dateien geprüft werden kann, bevor sie an die Kommission übermittelt werden ( „WinCheckCsv” ), ist Bestandteil des Datentransferprogramms ( „STADIUM-Client” ). Die Zahlstellen werden aufgefordert, das Prüfprogramm für Zwecke der Offline-Validierung getrennt von der CIRCA-Seite herunterzuladen.
- 3.
- Dokumentation
Nur in den folgenden Fällen muss die koordinierende Stelle des Mitgliedstaats über STATEL/STADIUM einen erläuternden Vermerk für jede Zahlstelle übermitteln:- 1.
- falls es Unterschiede zwischen der Jahreserklärung(2), als Bestandteil des jährlichen Rechnungsabschlussverfahrens (nicht Tabelle 104) und der Summe der Datensätze in den Dateien (Σ F106) gibt, um sie aufgeschlüsselt nach Haushaltsunterposten zu erläutern. STADIUM-Client umfasst eine besondere Sendungsart für diese Art von Übertragung, nämlich „EXPLANATORY-NOTE” ;
- 2.
- falls Codes für Felder verwendet werden, für die in Anhang III keine Standard-Codes vorgeschrieben sind, um alle verwendeten Codes zu erläutern. STADIUM-Client umfasst eine besondere Sendungsart für diese Art von Tabellenübertragung, nämlich „CODE-LIST” .
- 4.
- Datenübermittlung
Die koordinierende Stelle muss die Dateien vollständig und nur einmal übersenden. Stellt die koordinierende Stelle fest, dass falsche Daten übermittelt wurden oder ein Problem bei der Datenübermittlung aufgetreten ist, so muss die Kommission hierüber unverzüglich unterrichtet werden. Alle Dateien, die falsche Angaben enthalten, müssen angegeben werden. Die Kommission muss dabei aufgefordert werden, diese Dateien zu löschen. Um die Überschneidung von Computereinträgen oder Dateien zu vermeiden, muss die koordinierende Stelle anschließend die berichtigten Dateien übersenden, um die falschen Angaben vollständig zu ersetzen.Fußnote(n):
- (1)
Anmerkung: Bitte lesen Sie zuerst die einleitende Bemerkung zu den Mengen in Anhang III Abschnitt 5.
- (2)
Jahreserklärung: Anhand der Sendungsart „ANNUAL_DECLARATION” über STATEL/STADIUM gesandte Daten.
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