ANHANG VO (EG) 1999/998

A.
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 wird wie folgt geändert

1.
Mittel gegen Infektionen

1.2.
Antibiotika

1.2.3.
Chinolone

Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e) Marker-Rückstand Tierart Rückstandshöchstmenge Zielgewebe Sonstige Vorschriften
Danofloxacin Danofloxacin Rinder 200 μg/kg Muskel
100 μg/kg Fett
400 μg/kg Leber
400 μg/kg Nieren
30 μg/kg Milch

B.
Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 wird wie folgt geändert:

2.
Organische Stoffe

Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e) Tierart Sonstige Vorschriften
Tiaprost Rinder, Schafe, Schweine, Equiden

4.
Stoffe, die in homöopathischen Tierarzneimitteln verwendet werden

Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e) Tierart Sonstige Vorschriften
Adonis vernalis Alle zur Lebensmittelerzeugung genutzten Arten Nur zur Verwendung in homöopatischen Tierarzneimitteln, die im Einklang mit homöopatischen Arzneibüchern zubereitet wurden, in Konzentrationen von höchstens einem Hundertstel.
Acqua levici Alle zur Lebensmittelerzeugung genutzten Arten Nur zur Verwendung in homöopathischen Tierarzneimitteln, die im Einklang mit homöopathischen Arzneibüchern zubereitet wurden.
Atropa belladonna Alle zur Lebensmittelerzeugung genutzten Arten Nur zur Verwendung in homöopathischen Tierarzneimitteln, die im Einklang mit homöopathischen Arzneibüchern zubereitet wurden, in Konzentrationen von höchstens einem Hundertstel.
Convallaria majalis Alle zur Lebensmittelerzeugung genutzten Arten Nur zur Verwendung in homöopathischen Tierarzneimitteln, die im Einklang mit homöopathischen Arzneibüchern zubereitet wurden, in Konzentrationen von höchstens einem Tausendstel.

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