ANHANG VO (EG) 1999/998
- A.
-
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 wird wie folgt geändert
- 1.
- Mittel gegen Infektionen
- 1.2.
- Antibiotika
- 1.2.3.
- Chinolone
Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e) Marker-Rückstand Tierart Rückstandshöchstmenge Zielgewebe Sonstige Vorschriften Danofloxacin Danofloxacin Rinder 200 μg/kg Muskel 100 μg/kg Fett 400 μg/kg Leber 400 μg/kg Nieren 30 μg/kg Milch
- B.
-
Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 wird wie folgt geändert:
- 2.
- Organische Stoffe
Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e) Tierart Sonstige Vorschriften Tiaprost Rinder, Schafe, Schweine, Equiden - 4.
- Stoffe, die in homöopathischen Tierarzneimitteln verwendet werden
Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e) Tierart Sonstige Vorschriften Adonis vernalis Alle zur Lebensmittelerzeugung genutzten Arten Nur zur Verwendung in homöopatischen Tierarzneimitteln, die im Einklang mit homöopatischen Arzneibüchern zubereitet wurden, in Konzentrationen von höchstens einem Hundertstel. Acqua levici Alle zur Lebensmittelerzeugung genutzten Arten Nur zur Verwendung in homöopathischen Tierarzneimitteln, die im Einklang mit homöopathischen Arzneibüchern zubereitet wurden. Atropa belladonna Alle zur Lebensmittelerzeugung genutzten Arten Nur zur Verwendung in homöopathischen Tierarzneimitteln, die im Einklang mit homöopathischen Arzneibüchern zubereitet wurden, in Konzentrationen von höchstens einem Hundertstel. Convallaria majalis Alle zur Lebensmittelerzeugung genutzten Arten Nur zur Verwendung in homöopathischen Tierarzneimitteln, die im Einklang mit homöopathischen Arzneibüchern zubereitet wurden, in Konzentrationen von höchstens einem Tausendstel.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.