Artikel 1 VO (EG) 2000/1334
Mit dieser Verordnung wird ein Gemeinschaftssystem für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.