ANHANG VO (EG) 2000/1564
Warenbeschreibung | Einreihung KN-Code | Begründung |
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61161020 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 a) zum Kapitel 40, der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI, der Anmerkung 4 a) zu Kapitel 59, der Anmerkung 1 zum Kapitel 61 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6116, 611610 und 61161020. Siehe auch die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu den Positionen 4015 und 6116. Da das Gewicht des überzogenen Stoffes, aus dem der Handschuh hergestellt ist, ein Quadratmetergewicht von 1500 g nicht überschreitet, ist dieser gewirkte Handschuh in Position 6116 einzureihen. |
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63079010 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 f) zum Abschnitt XI und der Anmerkung 1 zum Kapitel 63 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6307, 630790 und 63079010. Die Ware kennzeichnet sich nicht als Kfz-Zubehör der Position 8708, da sie aufgrund ihrer neutralen Form nur einen bestimmten Teil von Fenstern abdeckt und daher nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Kapitel 86, 87 oder 88 bestimmt ist. Es liegt keine Ware der Positionen 6303 und 6304 vor, da es sich bei der Ware weder um ein Innenrollo noch um einen Gegenstand zur Innenausstattung handelt |
Fußnote(n):
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Die Photographien dienen lediglich der Illustration.
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