Artikel 21 VO (EG) 2000/1760

Spätestens am 14. August 2003 unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht und gegebenenfalls geeignete Vorschläge betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereichs dieser Verordnung auf Verarbeitungserzeugnisse, die Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse enthalten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.