Artikel 23a VO (EG) 2000/1760

Berichterstattung und legislative Entwicklungen

Spätestens am

18. Juli 2019 in Bezug auf die Bestimmungen für freiwillige Etikettierung, und

18. Juli 2023 in Bezug auf die Bestimmungen für elektronische Kennzeichnung

legt die Kommission dem Parlament und dem Rat die entsprechenden Berichte zur Umsetzung und zu den Auswirkungen dieser Verordnung vor, wobei im ersten Fall auch die Möglichkeit zu behandeln ist, die Bestimmungen zur freiwilligen Etikettierung zu überarbeiten, und im zweiten Fall auch die technische und wirtschaftliche Machbarkeit der Einführung obligatorischer elektronischer Kennzeichnung in der gesamten Union zu behandeln ist.

Diesen Berichten werden erforderlichenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge beigefügt.

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