Artikel 13 VO (EG) 2000/1825
Aufhebung geltender Vorschriften
Die Verordnung (EG) Nr. 1141/97 wird aufgehoben.
Sie gilt jedoch weiterhin für Fleisch von Rindern, die vor dem 1. September 2000 geschlachtet werden.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sollten gemäß der Entsprechungstabelle im Anhang gelesen werden.
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