Artikel 7 VO (EG) 2000/1886
Die Kommission veröffentlicht ihre nach Artikel 7 Absatz 3 Unterabsatz 2 zweiter Gedankenstrich und Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 getroffenen Entscheidungen über die Nichtigkeitserklärung von Ausdehnungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
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