ANHANG III VO (EG) 2000/1901

Liste der Geschäfte gemäß Artikel 25 Absatz 2

A B
1.
Geschäfte mit Eigentumsübertragung (tatsächlich oder beabsichtigt) und mit Gegenleistung (finanziell oder anderweitig) (ausgenommen die unter den Codes 2, 7, 8 zu erfassenden Geschäfte)(1)(2) (3)
1.
Endgültiger Kauf/Verkauf (2)
2.
Ansichts- oder Probesendungen, Sendungen mit Rückgaberecht und Kommissionsgeschäfte
3.
Kompensationsgeschäfte (Tauschhandel)
4.
Verkauf an ausländische Reisende für deren persönlichen Bedarf
5.
Finanzierungsleasing (Mietkauf) (3)
2.
Rücksendung von Waren, die bereits under Code 1 erfasst wurden (4); Ersatzlieferungen ohne Entgelt (4)
1.
Rücksendung von Waren
2.
Ersatz für zurückgesandte Waren
3.
Ersatz (z. B. wegen Garantie) für nicht zurückgesandte Waren
3.
Geschäfte (nicht vorübergehender Art) mit Eigentumsübertragung, jedoch ohne Gegenleistung (finanziell oder anderweitig)
1.
Warenlieferungen im Rahmen von durch die Europäische Gemeinschaft ganz oder teilweise finanzierten Hilfsprogrammen
2.
Andere Hilfslieferungen öffentlicher Stellen
3.
Sonstige Hilfslieferungen (von Privaten oder von nicht öffentlichen Stellen)
4.
Sonstige Geschäfte
4.
Warensendung zur Lohnveredelung(5) oder Reparatur(6) (ausgenommen die unter Code 7 zu erfassenden Warensendungen)
1.
Lohnveredelung
2.
Reparatur und Wartung gegen Entgelt
3.
Reparatur und Wartung ohne Entgelt
5.
Warensendung nach Lohnveredelung(5) oder Reparatur(6) (ausgenommen die under Code 7 zu erfassenden Warensendungen)
1.
Lohnveredelung
2.
Reparatur und Wartung gegen Entgelt
3.
Reparatur und Wartung ohne Entgelt
6.
Geschäfte ohne Eigentumsübertragung, und zwar Miete, Leihe, Operate Leasing (7); sonstige vorübergehende Verwendung (8), außer Lohnveredelungs- und Reparaturvorgängen (Lieferung und Rücksendung)
1.
Miete, Leihe, Operate Leasing
2.
Sonstige vorübergehende Verwendung
7.
Warensendung im Rahmen gemeinsamer Verteidigungsprogramme oder anderer gemeinsamer zwischenstaatlicher Programme (z. B. Airbus)
8.
Lieferung von Baumaterial und Ausrüstungen im Rahmen von Bau- und Anlagebauarbeiten als Teil eines Generalvertrags (9)
9.
Andere Geschäfte

Fußnote(n):

(1)

Hier ist die Mehrzahl der Ausfuhren und Einfuhren zu erfassen, d. h. die Geschäfte, bei denen

das Eigentum zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden wechselt und

eine Zahlung oder Sachleistung (Tauschhandel) erfolgt oder erfolgen wird.

Dies gilt auch für Bewegungen von Waren zwischen verbundenen Unternehmen oder an/von Verteilungszentren, selbst wenn keine sofortige Bezahlung erfolgt.

(2)

Einschließlich Ersatzlieferungen von Ersatzteilen oder anderen Waren gegen Entgelt.

(3)

Einschließlich Finanzierungsleasing (Mietkauf): Die Leasingraten sind so berechnet, dass sie den ganzen oder fast den ganzen Warenwert abdecken. Die Vorteile und Risiken des Eigentums gehen auf den Leasingnehmer über; bei Vertragsende wird der Leasingnehmer auch rechtlich Eigentümer.

(4)

Rücksendung und Ersatzlieferungen von Waren, die ursprünglich unter den Nummern 3 bis 9 der Spalte A registriert wurden, sind unter der entsprechenden Nummer zu erfassen.

(5)

Unter den Nummern 4 und 5 der Spalte A werden Lohnveredelungsverkehre, unter oder nicht unter zollamtlicher Überwachung, erfasst. Die vom Veredeler für eigene Rechnung vorgenommene Veredelung ist nicht unter diesen Nummern zu erfassen, sondern unter Nummer 1 der Spalte A.

(6)

Die Raparatur einer Ware führt zur Wiederherstellung ihrer ursprünglichen Funktion. Damit kann auch ein gewisser Umbau oder eine Verbesserung verbunden sein.

(7)

Operate Leasing: alle Leasingverträge, die nicht Finanzierungsleasingverträge sind (siehe Anmerkung (3)).

(8)

Hier sind alle Versendungen/Eingänge zu erfassen, bei denen von vornherein die Absicht eines späteren Wiedereingangs/einer späteren Wiederversendung besteht, ohne dass eine Eigentumsübertragung stattfindet.

(9)

Unter Nummer 8 der Spalte A sind nur jene Geschäfte zu erfassen, bei denen keine einzelnen Lieferungen in Rechnung gestellt werden, sondern eine einzige Rechnung den Gesamtwert der Arbeiten erfasst. Wenn dies nicht der Fall ist, sind die Geschäfte unter Nummer 1 zu erfassen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.