ANHANG III VO (EG) 2000/2007

Die jährlichen Zollkontingente gemäß Artikel 5 für bestimmte gewerbliche Waren mit Ursprung in der Bundesrepublik Jugoslawien

Ungeachtet der Auslegungsregeln für die Kombinierte Nomenklatur gilt die Bezeichnung der Waren nur als Hinweis, während die Präferenzbehandlung im Rahmen dieses Anhangs durch die KN-Codes bestimmt ist. Bei KN-Codes mit dem Zusatz „ex” gilt der KN-Code zusammen mit der dazugehörigen Warenbeschreibung für die Zulassung zum Präferenzsystem.

Laufende Nummer KN-Code Warenbezeichnung

Kontingentsmenge

(in Tonnen)

09.1591 2818 Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid 10000
09.1593 7601 Aluminium in Rohform 40000

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