ANHANG III VO (EG) 2000/2007
Die jährlichen Zollkontingente gemäß Artikel 5 für bestimmte gewerbliche Waren mit Ursprung in der Bundesrepublik Jugoslawien
Ungeachtet der Auslegungsregeln für die Kombinierte Nomenklatur gilt die Bezeichnung der Waren nur als Hinweis, während die Präferenzbehandlung im Rahmen dieses Anhangs durch die KN-Codes bestimmt ist. Bei KN-Codes mit dem Zusatz „ex” gilt der KN-Code zusammen mit der dazugehörigen Warenbeschreibung für die Zulassung zum Präferenzsystem.
Laufende Nummer | KN-Code | Warenbezeichnung |
Kontingentsmenge (in Tonnen) |
---|---|---|---|
09.1591 | 2818 | Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid | 10000 |
09.1593 | 7601 | Aluminium in Rohform | 40000 |
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