ANHANG VO (EG) 2000/2604
Auf der in Artikel 2 Absatz 2 genannten Verpflichtungsrechnung zu machende Angaben:
- 1.
- Nummer der Verpflichtungsrechnung.
- 2.
- TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebene Ware an den Grenzen der Gemeinschaft zollrechtlich abgefertigt werden kann (wie in der Verordnung angegeben).
- 3.
-
Genaue Beschreibung der Ware, einschließlich:
- —
-
Waren-Kenn-Nummer (product reporting code number/PRC) (wie im Rahmen der Verpflichtung des betreffenden ausführenden Herstellers festgelegt),
- —
-
KN-Code,
- —
-
Menge (in Einheiten).
- 4.
-
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich:
- —
-
Preis pro Einheit,
- —
-
Zahlungsbedingungen,
- —
-
Lieferbedingungen,
- —
-
Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt.
- 5.
- Name des als Einführer tätigen Unternehmens, dem das Unternehmen die Ware direkt fakturiert.
- 6.
-
Name des Vertreters des Unternehmens, der die Verpflichtungsrechnung ausgestellt und die folgende Erklärung unterzeichnet hat:
„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass der Verkauf der in dieser Rechnung erfassten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Gemeinschaft im Rahmen und im Einklang mit der von … [Unternehmen] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem Beschluss 2000/745/EG angenommenen Verpflichtung erfolgt. Ich erkläre, dass die Angaben auf dieser Rechnung richtig und zutreffend sind.”
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