ANHANG VO (EG) 2000/2604

Auf der in Artikel 2 Absatz 2 genannten Verpflichtungsrechnung zu machende Angaben:

1.
Nummer der Verpflichtungsrechnung.
2.
TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebene Ware an den Grenzen der Gemeinschaft zollrechtlich abgefertigt werden kann (wie in der Verordnung angegeben).
3.
Genaue Beschreibung der Ware, einschließlich:

Waren-Kenn-Nummer (product reporting code number/PRC) (wie im Rahmen der Verpflichtung des betreffenden ausführenden Herstellers festgelegt),

KN-Code,

Menge (in Einheiten).

4.
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich:

Preis pro Einheit,

Zahlungsbedingungen,

Lieferbedingungen,

Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt.

5.
Name des als Einführer tätigen Unternehmens, dem das Unternehmen die Ware direkt fakturiert.
6.
Name des Vertreters des Unternehmens, der die Verpflichtungsrechnung ausgestellt und die folgende Erklärung unterzeichnet hat:

„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass der Verkauf der in dieser Rechnung erfassten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Gemeinschaft im Rahmen und im Einklang mit der von … [Unternehmen] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem Beschluss 2000/745/EG angenommenen Verpflichtung erfolgt. Ich erkläre, dass die Angaben auf dieser Rechnung richtig und zutreffend sind.”

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