ANHANG I VO (EG) 2000/2707

Beihilfefähige erzeugnisse

Kategorie I

a)
Wärmebehandelte Milch
b)
Wärmebehandelte Schokoladenmilch oder wärmebehandelte aromatisierte Milch mit einem Gewichtsanteil von mindestens 90 % Milch gemäß Buchstabe a
c)
Joghurt oder Piimä/filmjölk oder Piimä/fil aus Milch gemäß Buchstabe a.

Kategorie II

Nicht aromatisierter(1) Frischkäse und Schmelzkäse mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von mindestens 40 %.

Kategorie III

Andere Käsesorten als Frisch- oder Schmelzkäse mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von mindestens 45 %.

Kategorie IV

Grana-Padano-Käse.

Kategorie V

Parmigiano-Reggiano-Käse.

Kategorie VI

Halloumi-Käse.

Fußnote(n):

(1)

Nicht aromatisierter Käse im Sinne dieser Kategorie ist Käse, der ausschließlich aus Milch hergestellt wurde, wobei zu seiner Herstellung notwendige Bestandteile zugefügt sein können, sofern diese nicht ganz oder teilweise die Milchbestandteile ersetzen.

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