Artikel 1 VO (EG) 2000/2870
Die Referenzanalysemethoden für Spirituosen, mit denen
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bei amtlichen Kontrollen oder
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im Streitfall
die Erfüllung der Bedingungen der Verordnungen (EWG) Nr. 1576/89 und (EWG) Nr. 1014/90 sichergestellt werden kann, sind im Anhang dieser Verordnung aufgeführt.
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