Artikel 1 VO (EG) 2000/2870

Die Referenzanalysemethoden für Spirituosen, mit denen

bei amtlichen Kontrollen oder

im Streitfall

die Erfüllung der Bedingungen der Verordnungen (EWG) Nr. 1576/89 und (EWG) Nr. 1014/90 sichergestellt werden kann, sind im Anhang dieser Verordnung aufgeführt.

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