ANHANG VO (EG) 2000/2879
Verzeichnis der Drittlandsmärkte, in denen die Absatzförderungsmaßnahmen durchgeführt werden können
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Schweiz
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Norwegen
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Rumänien
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Bulgarien
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Russland
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Japan
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China
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Südkorea
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Südostasien
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Indien
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Naher und Mittlerer Osten
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Nordafrika
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Südafrika (Republik)
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Nordamerika
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Lateinamerika
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Australien und Neuseeland.
Verzeichnis der Erzeugnisse, die für Absatzförderungsmaßnahmen in Drittländern in Frage kommen
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Rind- und Schweinefleisch, frisch, gekühlt oder gefroren; Verarbeitungserzeugnisse oder Zubereitungen daraus
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Qualitätsgeflügelfleisch
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Käse und Joghurt
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Olivenöl und Tafeloliven
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Tafelwein mit geografischer Angabe, Qualitätswein b. A.
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Spirituosen mit geografischer Angabe oder geschützter traditioneller Bezeichnung
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Obst und Gemüse, frisch oder verarbeitet
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Verarbeitungserzeugnisse aus Getreide und Reis
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Faserlein.
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