ANHANG VO (EG) 2000/2879

Verzeichnis der Drittlandsmärkte, in denen die Absatzförderungsmaßnahmen durchgeführt werden können

Schweiz

Norwegen

Rumänien

Bulgarien

Russland

Japan

China

Südkorea

Südostasien

Indien

Naher und Mittlerer Osten

Nordafrika

Südafrika (Republik)

Nordamerika

Lateinamerika

Australien und Neuseeland.

Verzeichnis der Erzeugnisse, die für Absatzförderungsmaßnahmen in Drittländern in Frage kommen

Rind- und Schweinefleisch, frisch, gekühlt oder gefroren; Verarbeitungserzeugnisse oder Zubereitungen daraus

Qualitätsgeflügelfleisch

Käse und Joghurt

Olivenöl und Tafeloliven

Tafelwein mit geografischer Angabe, Qualitätswein b. A.

Spirituosen mit geografischer Angabe oder geschützter traditioneller Bezeichnung

Obst und Gemüse, frisch oder verarbeitet

Verarbeitungserzeugnisse aus Getreide und Reis

Faserlein.

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