ANHANG I VO (EG) 2000/2888

Verteilungsschlüssel für Höchstgewichtgenehmigungen

Die Höchstgewichtgenehmigungen werden den Mitgliedstaaten von der Kommission anhand des nachstehenden Verteilungsschlüssels zugewiesen.

Mitgliedstaat %
Belgien 6,9
Dänemark 1,4
Deutschland 25
Griechenland 0,9
Spanien 2
Frankreich 15
Irland 0,85
Italien 24
Luxemburg 1,45
Niederlande 8,9
Österreich 8
Portugal 0,7
Finnland 0,8
Schweden 0,75
Vereinigtes Königreich 3,35
Insgesamt: 100

Die Gesamtzahl der zu verteilenden Genehmigungen beträgt 300000 für die Jahre 2001 und 2002 und 400000 für die Jahre 2003 und 2004.

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004 verteilt die Kommission 10000 zusätzliche Höchstgewichtgenehmigungen nach dem folgenden Verteilungsschlüssel an die Mitgliedstaaten:

Mitgliedstaat Anzahl der Genehmigungen
Tschechische Republik 3164
Estland 440
Zypern 66
Lettland 132
Litauen 308
Ungarn 1934
Malta 352
Polen 2109
Slowenien 1055
Slowakei 440
Insgesamt 10000

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