Artikel 11 VO (EG) 2000/32

Die Verordnung (EG) Nr. 1808/95 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die Verordnung (EG) Nr. 1808/95 gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VIII zu lesen.

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