ANHANG VI VO (EG) 2000/824

BESTIMMUNG DES ANTEILS DER KÖRNER, DIE IHR GLASIGES AUSSEHEN VERLOREN HABEN

1.
Prinzip

Zur Bestimmung des Anteils der Körner, die ihr glasiges Aussehen ganz oder teilweise verloren haben, wird nur ein Teil der Probe herangezogen. Die Körner werden mit dem Körnerschneider nach Pohl oder einem vergleichbaren Gerät zerlegt.

2.
Material

Körnerschneider nach Pohl oder vergleichbares Gerät,

Pinzette, Skalpell,

Schale oder Küvette.

3.
Verfahren

a)
Die Untersuchung erstreckt sich auf eine Probe von 100 g, nachdem die Bestandteile aussortiert worden sind, die kein einwandfreies Grundgetreide sind.
b)
Die Probe in einer Schale ausbreiten und gleichmäßig verteilen.
c)
Nach Einführung einer Platte in den Körnerschneider eine Handvoll Körner auf dem Gitter ausbreiten. Durch lebhaftes Klopfen dafür sorgen, daß auf jede Zelle nur ein Korn entfällt. Den beweglichen Teil herunterklappen, um die Körner festzuhalten, so daß sie zerschnitten werden können.
d)
Mit soviel Platten arbeiten, daß mindestens 600 Körner zerschnitten werden.
e)
Die Körner zählen, die ihr glasiges Aussehen ganz oder teilweise verloren haben.
f)
Den prozentualen Anteil der Körner berechnen, die ihr glasiges Aussehen ganz oder teilweise verloren haben.

4.
Ergebnisdarstellung

I=
Masse der Bestandteile, die kein einwandfreies Grundgetreide sind, ausgedrückt in Gramm.
M=
prozentualer Anteil der Körner, die ihr glasiges Aussehen ganz oder teilweise verloren haben, an den untersuchten gereinigten Körnern.

5.
Ergebnis

Prozentualer Anteil der in der Probe enthaltenen Körner, die ihr glasiges Aussehen ganz oder teilweise verlorenhaben:

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