Artikel 2 VO (EG) 2001/1093
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2001/02. Die Bestimmungen von Artikel 1 Nummer 3 gelten jedoch erst ab 1. Mai 2002 und die nationalen Kontrollregelungen, die am 30. Juni 2001 in Kraft sind, weiterhin für die bis zum 30. April 2002 erfolgten Hanfeinfuhren.
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