Artikel 13 VO (EG) 2001/1338

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2002. Sie gilt jedoch ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung für die noch nicht ausgegebenen, aber zur Ausgabe bestimmten Banknoten und Münzen.

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