Artikel 13 VO (EG) 2001/1338
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2002. Sie gilt jedoch ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung für die noch nicht ausgegebenen, aber zur Ausgabe bestimmten Banknoten und Münzen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.