ANHANG I VO (EG) 2001/1452

Unter die besondere Versorgungsregelung gemäß den Artikeln 2 und 3 fallende Erzeugnisse:

Getreide und Getreideerzeugnisse für die tierische und die menschliche Ernährung

Hopfen

Kartoffelpflanzgut

Pflanzliche Öle für die Verarbeitungsindustrie

Zur Verarbeitung bestimmte Fruchtpülpen, Fruchtmuse und konzentrierte Fruchtsäfte, ausgenommen die unter die Beihilferegelung gemäß Artikel 13 fallenden Erzeugnisse

Futtermittelzubereitungen der KN-Codes NC 23099031, 23099033, 23099041, 23099043, 23099051 und 23099053(1)

Fußnote(n):

(1)

Nur für das Departement Guayana ist die Befreiung von den Einfuhrzöllen bei den eingeführten Erzeugnissen bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme der Herstellungsanlagen auf die gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1766/92 festgesetzten Einfuhrzölle beschränkt.

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