Artikel 2 VO (EG) 2001/1508

Die Verordnung (EWG) Nr. 2213/83 wird wie folgt geändert:

1.
Im Titel werden die Worte „Zwiebeln und” gestrichen.
2.
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Qualitätsnorm für Chicorée des KN-Codes 07052100 ist im Anhang festgelegt.

3.
Anhang I wird gestrichen.
4.
Anhang II erhält den Titel „Anhang” .

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