Artikel 2 VO (EG) 2001/1557
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
Die Kommission veröffentlicht spätestens am 31. Oktober eines jeden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, in dem insbesondere die prioritären Themen und Maßnahmenarten sowie die Fristen für die Einsendung der Anträge und für den Beginn, die Durchführung und den Abschluss der Maßnahmen angegeben sind.
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