ANHANG VO (EG) 2001/1676
Erforderliche Angaben auf den Handelsrechnungen für Verkäufe im Rahmen einer Verpflichtung
- 1.
- Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, FÜR DIE EINE VERPFLICHTUNG GILT”
- 2.
- Name des in Artikel 2 Absatz 1 genannten Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt
- 3.
- Nummer der Handelsrechnung
- 4.
- Datum der Ausstellung der Handelsrechnung
- 5.
- TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebenen Waren an den Grenzen der Gemeinschaft zollrechtlich abzufertigen sind
- 6.
- Genaue Beschreibung der Ware einschließlich:
- —
-
Waren-Kennnummer (product code number/PCN)
- —
technische Spezifikationen der Waren einschließlich der Dicke (μm), der Angabe, ob die Waren nach dem Fertigungsprozess beschichtet bzw. einer Oberflächenbehandlung unterzogen wurden oder nicht (z. B. Corona-Behandlung, chemische Behandlung, Metallisierung), der mechanischen Eigenschaften (z. B. „balanced” oder „tensilised” Folien), Lichtdurchlässigkeit/Lichtundurchlässigkeit (z. B. klare Folien mit einem Trübungsindex von < 2 %, trübe Folien mit einem Trübungsindex zwischen 2 und 40 %, weiße Folien mit einem Trübungsindex von > 40 %, gefärbte Folien)
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ggf. Waren-Kennnummer des Unternehmens (company product code number (CPC))
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KN-Code
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Menge (in kg)
- 7.
- Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich:
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Preis pro kg,
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Zahlungsbedingungen
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Lieferbedingungen
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Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt
- 8.
- Name des als Einführer tätigen Unternehmens, dem das Unternehmen, für das die Verpflichtung gilt, die Ware direkt fakturiert.
- 9.
- Name des Vertreters des Unternehmens, der die Rechnung ausgestellt und die folgende Erklärung unterzeichnet hat:
„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass der Verkauf der in dieser Rechnung erfassten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Gemeinschaft im Rahmen und im Einklang mit der von (Unternehmen) angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem Beschluss 2001/645/EG angenommenen Verpflichtung erfolgt. Ich erkläre, dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und zutreffend sind.”
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