ANLAGE II VO (EG) 2001/175

DEFINITION DER MÄNGEL BEI WALNÜSSEN IN DER SCHALE

A.
Mängel der Schale

Mängel, die das Aussehen beeinträchtigen, wie:

Farbveränderungen: Flecken oder anomale Färbung auf 20 % der Schalenoberfläche, von brauner, rötlich brauner, grauer oder einer anderen Farbe, die in deutlichem Kontrast zur Färbung der restlichen Schale bzw. der meisten Schalen in der Partie steht;

Schmutz, anhaftende Erde auf mehr als 5 % der Schalenoberfläche;

anhaftende grüne Außenschale auf mehr als 10 % der Schalenoberfläche;

Beschädigungen durch das Schälen: deutliche Spuren auf der Schale, die durch das mechanische Entfernen der Außenschale hervorgerufen wurden.

B.
Mängel des essbaren Teils (Kern)

Mängel, die das Aussehen des Kerns beeinträchtigen, wie Flecken oder verfärbte Stellen: Farbveränderung, die mehr als ein Viertel des Kerns betrifft und in deutlichem Kontrast zur Färbung des restlichen Kerns steht.
Geschrumpfte Kerne:stark vertrocknete, geschrumpfte und verhärtete Kerne.
Reifemängel bei frischen Walnüssen:nicht ausreichend feste Kerne, deren Haut sich nicht leicht entfernen lässt und/oder deren innere Trennwand noch keine beginnende Bräunung aufweist.
Ranzigkeit:Oxidation von Lipiden oder Bildung freier Fettsäuren, die einen unangenehmen Geschmack verursachen.
Leere Walnüsse:Walnüsse, deren Kern nicht entwickelt ist.

C.
Mängel der Schale und des Kerns

Schimmel:Mit dem bloßen Auge sichtbare Schimmelhyphen.
Fäulnis:Erhebliche Zersetzung durch Einwirken von Mikroorganismen.
Spuren von Schäden durch Insekten:Sichtbare durch Insekten oder andere tierische Schädlinge verursachte Schäden oder das Vorhandensein von toten Insekten oder Insektenresten.
Fremdstoffe:Normalerweise nicht zum Erzeugnis gehörender Bestandteil bzw. gehörendes Material.
Mineralische Verunreinigungen:nicht säurelösliche Asche.
Fremder Geruch oder Geschmack:Jeder für das Erzeugnis nicht typische Geruch oder Geschmack.

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