Artikel 25 VO (EG) 2001/1936

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1351/1999 wird aufgehoben.

(2) Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2742/1999 wird aufgehoben.

(3) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung (EG) Nr. 1351/1999 gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der in Anhang III aufgeführten Vergleichstabelle zu lesen.

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