Artikel 6 VO (EG) 2001/2133

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 1. Juli 2002 für die Kontingente gemäß Artikel 1 Absatz 1 und ab 1. Januar 2002 für die Kontingente und Plafonds gemäß Artikel 1 Absätze 2 und 3.

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