Artikel 2 VO (EG) 2001/2424

Das SIS II ist ein einziges integriertes System und wird von der Kommission nach den in dieser Verordnung vorgesehenen Verfahren entwickelt.

Zu dieser Entwicklung gehört die Vorbereitung der technischen Integration — insbesondere der Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union 2004 beigetreten sind — in das SIS II.

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