Artikel 19 VO (EG) 2001/245
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2001/02.
Die Verordnungen (EWG) Nr. 1523/71, 1164/89, 1784/93 und (EG) Nr. 452/1999 gelten weiterhin für die Wirtschaftsjahre 1998/1999, 1999/2000 und 2000/2001.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.