Artikel 19 VO (EG) 2001/245

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2001/02.

Die Verordnungen (EWG) Nr. 1523/71, 1164/89, 1784/93 und (EG) Nr. 452/1999 gelten weiterhin für die Wirtschaftsjahre 1998/1999, 1999/2000 und 2000/2001.

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