Artikel 3 VO (EG) 2001/2497
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Diese Verordnung gilt ab 1. Januar 2002 und wird auch nach Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens weitergelten.
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