ANHANG XI VO (EG) 2001/2535
VORSCHRIFTEN FÜR DIE AUSSTELLUNG DER BESCHEINIGUNGEN
Außer den Feldern 1, 2, 4, 5, 9, 17 und 18 der Bescheinigung IMA 1 müssen folgende Felder ausgefüllt werden:
- A.
-
Für Cheddar der Kontingentnummer 09.4513 des Anhangs III Teil A und des KN-Codes ex04069021:
- 1.
- Feld Nr. 3 mit der Angabe des Käufers;
- 2.
- Feld Nr. 6 mit der Angabe des Bestimmungslandes;
- 3.
-
Feld Nr. 7 mit der fallweisen Angabe:
- —
-
„Cheddar in ganzen Standardformen” ,
- —
-
„Cheddar in anderen als ganzen Standardformen mit einem Eigengewicht von 500 g oder mehr” ,
- —
-
„Cheddar in anderen als ganzen Standardformen mit einem Eigengewicht von weniger als 500 g.” ;
- 4.
- Feld Nr. 10 mit der Angabe „ausschließlich nicht pasteurisierte Kuhmilch inländischer Erzeugung” ;
- 5.
- Feld Nr. 11 mit der Angabe „mindestens 50 %” ;
- 6.
- Feld Nr. 14 mit der Angabe „mindestens neun Monate” ;
- 7.
- Felder Nr. 15 und 16 mit der Angabe des Zeitraums, für den das Kontingent gilt.
- B.
-
Für Cheddar des KN-Codes ex04069021 der Kontingentnummer 09.4514 des Anhangs I Teil K und der Kontingentnummer 09.4521 des Anhangs III Teil B:
- 1.
- Feld Nr. 7 mit der Angabe „Cheddar in ganzen Standformen” ;
- 2.
- Feld Nr. 10 mit der Angabe „ausschließlich Kuhmilch inländischer Erzeugung” ;
- 3.
- Feld Nr. 11 mit der Angabe „mindestens 50 %” ;
- 4.
- Feld Nr. 14 mit der Angabe „mindestens drei Monate” ;
- 5.
- Feld Nr. 16 mit der Angabe des Zeitraums, für den das Kontingent gilt.
- C.
-
Für zur Verarbeitung bestimmten Cheddar des KN-Codes ex04069001 der Kontingentnummer 09.4515 des Anhangs I Teil K und der Kontingentnummer 09.4522 des Anhangs III Teil B:
- 1.
- Feld Nr. 7 mit der Angabe „Cheddar in ganzen Standardformen” ;
- 2.
- Feld Nr. 10 mit der Angabe „ausschließlich Kuhmilch inländischer Erzeugung” ;
- 3.
- Feld Nr. 16 mit der Angabe des Zeitraums, für den das Kontingent gilt.
- D.
-
Für zur Verarbeitung bestimmten anderen Käse als Cheddar des KN-Codes ex04069001 der Kontingentnummer 09.4515 des Anhangs I Teil K und der Kontingentnummer 09.4522 des Anhangs III Teil B:
- 1.
- Feld Nr. 10 mit der Angabe „ausschließlich Kuhmilch inländischer Erzeugung” ;
- 2.
- Feld Nr. 16 mit der Angabe des Zeitraums, für den das Kontingent gilt.
- E.
-
Für Kashkaval der laufenden Nummern 1 des Anhangs III Teil C und des KN-Codes ex04069029:
- 1.
- Feld Nr. 7 mit der Angabe „Kashkaval, aus Schafmilch hergestellt, mit einer Reifezeit von mindestens zwei Monaten, mit einem Trockenmassegehalt von mindestens 58 GHT; in Laiben, mit oder ohne Kunststoffumhüllung, mit einem Eigengewicht von höchstens 10 kg” ;
- 2.
- Feld Nr. 10 mit der Angabe „ausschließlich Schafmilch inländischer Erzeugung” ;
- 3.
- Feld Nr. 11.
- F.
-
Für Schaf- oder Büffelkäse in Behältern, die Salzlake enthalten, oder in Beuteln aus Schaf- oder Ziegenfell, für „Halloumi” der laufenden Nummern 2 und 3 des Anhangs III Teil C und der KN-Codes ex04069031, ex04069050, ex04069086, ex04069087 und ex04069088:
- 1.
- Feld Nr. 7 mit der fallweisen Angabe „Schafkäse” beziehungsweise „Büffelkäse” und „in Behältern, die Salzlake enthalten” oder „in Beuteln aus Schaf- oder Ziegenfell” und im Fall von „Halloumi” „einzeln in Kunststoffumhüllungen mit einem Eigengewicht von höchstens 1 kg” oder „in Metall- beziehungsweise Kunststoffdosen mit einem Eigengewicht von höchstens 12 kg” ;
- 2.
- Feld Nr. 10 mit der fallweisen Angabe „ausschließlich Schafmilch inländischer Erzeugung” oder „ausschließlich Büffelmilch inländischer Erzeugung” und im Fall von „Halloumi” „Milch inländischer Erzeugung” ;
- 3.
- Felder Nr. 11 und 12.
- G.
-
Für Jarlsberg und Ridder der Kontingentnummer 09.4597 des Anhangs III Teil B und der KN-Codes ex04069039, ex04069086, ex04069087 und ex04069088:
- 1.
-
Feld Nr. 7
- —
-
„in Laiben, mit Rinde, mit einem Eigengewicht von 8 bis 12 kg einschließlich” ,
- —
-
„in rechteckigen Blöcken, mit einem Eigengewicht von 7 kg oder weniger” oder
- —
-
„in Stücken, vakuumverpackt oder unter inertem Gas verpackt, mit einem Eigengewicht von 150 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 kg” ,
- —
-
„in Laiben mit Rinde, mit einem Gewicht von 1 bis 2 kg” oder
- —
-
„in Stücken, vakuumverpackt oder unter inertem Gas verpackt, mit Rinde auf mindestens einer Seite, mit einem Eigengewicht von 150 g oder mehr” ;
mit der Angabe „Jarlsberg” und je nach Fall:
oder mit der Angabe „Ridder” und je nach Fall:
- 2.
- Feld Nr. 11 mit der Angabe „mindestens 45 %” beziehungsweise „mindestens 60 %” ;
- 3.
- Feld Nr. 14 mit der Angabe „mindestens drei Monate” beziehungsweise „mindestens vier Monate” .
- H.
-
Für Molkenkäse der Kontingentnummer 09.4665 des Anhangs III Teil B und der KN-Codes ex04061020 und ex04061080:
- 1.
- Feld Nr. 7 mit der Angabe „Molkenkäse” .
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.