ANHANG III VO (EG) 2001/70

Form des der Kommission zu übermittelnden periodischen BerichtsStandardangaben für den Jahresbericht über Beihilferegelungen, die unter die gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates erlassenen Gruppenfreistellungsverordnungen fallen

Die Berichte, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß der aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates erlassenen Gruppenfreistellungsverordnungen zu übermitteln haben, sind unter Verwendung nachstehender Standardangaben zu erstellen.

Nach Möglichkeit sind die Berichte zudem auf einem Datenträger zu übermitteln.

Erforderliche Angaben für alle Beihilfereglungen, die unter die aufgrund von Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates erlassenen Freistellungsverordnungen fallen

1.
Bezeichnung der Beihilferegelung

2.
Anwendbare Freistellungverordnung der Kommission

3.
Ausgaben:

Die Ausgaben sind für alle in der Regelung angewandten Beihilfeelemente (z. B. Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen, Bürgschaft) getrennt auszuweisen und in Euro bzw. gegebenenfalls in der jeweiligen Landeswährung anzugeben. Bei Steuervergünstigungen sind die jährlichen Einnahmeausfälle anzugeben. In Ermangelung genauer Zahlen kann es sich im letzteren Fall auch um Schätzwerte handeln. Die Zahlen betreffend die Ausgaben sollten auf folgender Grundlage geliefert werden: Für das jeweilige Berichtsjahr aufgeschlüsselt nach den in der Regelung angewandten Beihilfeelementen (z. B. Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen, Bürgschaft).
3.1.
Mittelbindungen, (geschätzter) Steuerausfall oder sonstige Einnahmeausfälle, Bürgschaftsleistungen etc. für alle neuen Förderprojekte. Bei Bürgschaftsregelungen ist die Gesamtsumme der neu ausgereichten Bürgschaften anzugeben.
3.2.
Tatsächliche Zahlungen, (geschätzter) Steuerausfall oder sonstige Einnahmeausfälle, Bürgschaftsleistungen usw. für alle neuen und laufenden Förderprojekte. Bei Bürgschaftsregelungen ist Folgendes anzugeben: Gesamtgarantiesumme, Einnahmen aus Gebühren, Einnahmen aufgrund des Erlöschens der Bürgschaft, fällige Zahlungen infolge des Eintritts des Garantiefalls, laufendes Betriebsergebnis.
3.3.
Zahl der neu geförderten Projekte.
3.4.
Geschätzte Anzahl der durch die Projekte neu geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätze (sofern zutreffend).
3.5.
Geschätzter Gesamtumfang neu geförderter Investitionsvorhaben.
3.6.
Regionale Aufschlüsselung der unter 3.1. aufgeführten Ausgaben entweder nach Regionen der NUTS-Ebene 2(1) oder darunter oder nach Fördergebieten gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a), Buchstabe c) und Nicht-Fördergebieten.
3.7.
Sektorale Aufschlüsselung der unter 3.1 aufgeführten Ausgaben nach Wirtschaftszweigen (ist mehr als nur ein Wirtschaftszweig betroffen, sind die Ausgaben anteilig auszuweisen):

    Kohlenbergbau

    Verarbeitende Industrie:

      Stahl

      Schiffbau

      Kunstfaserindustrie

      Kfz-Industrie

      Sonstige (bitte angeben)

    Dienstleistungen:

      Verkehr

      Finanzdienstleistungen

      Sonstige (bitte angeben)

    Sonstige Wirtschaftssektoren (bitte angeben)

4.
Sonstige zweckdienliche Auskünfte und Bemerkungen.

Fußnote(n):

(1)

NUTS-Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik in der EG.

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