Artikel 2 VO (EG) 2001/937

Die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Zubereitungen der Gruppe „Mikroorganismen” werden zur Verwendung als Zusatzstoffe in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.