Artikel 25 VO (EG) 2001/999

Anhörung der wissenschaftlichen Ausschüsse

Die zuständigen wissenschaftlichen Ausschüsse werden zu allen Fragen gehört, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.