ANHANG VO (EG) 2002/1221

INHALT DER VIERTELJÄHRLICHEN KONTEN DES STAATES FÜR NICHTFINANZIELLE TRANSAKTIONEN

Die vierteljährlichen Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen werden anhand der in der Verordnung (EG) Nr. 1500/2000 enthaltenen Liste der Ausgaben und Einnahmen des Staates definiert.

Die Ausgaben des Staates umfassen mit Ausnahme der Position D.3, die auf der Aufkommensseite der Konten des Staates erscheint, die Positionen des ESVG 1995, die in der Kontenabfolge für den Sektor Staat auf der Verwendungsseite oder unter der Veränderung der Aktiva oder der Veränderung der Passiva ausgewiesen werden.

Die Einnahmen des Staates umfassen mit Ausnahme der Position D.39, die auf der Verwendungsseite der Konten des Staates erscheint, die Positionen des ESVG 1995, die in der Abfolge der Konten des Sektors Staat für nichtfinanzielle Transaktionen auf der Aufkommensseite oder unter der Veränderung der Passiva ausgewiesen werden.

Die Differenz zwischen den so definierten Einnahmen und Ausgaben des Staates ist definitionsgemäß der Finanzierungssaldo des Sektors Staat.

Die Transaktionen D.41, D.7, D.92 und D.99 werden innerhalb des Sektors Staat konsolidiert. Die übrigen Transaktionen werden nicht konsolidiert.

Die folgende Tabelle enthält die Positionen des ESVG 1995, die die Ausgaben und Einnahmen des Staates bilden. Die kursiv gedruckten Positionen sind bereits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 264/2000 auf vierteljährlicher Basis zu übermitteln.

Codes im ESVG 1995 Ausgaben des Staates
P.2 Vorleistungen
P.5 + K.2 Bruttoinvestitionen + Nettozugang an nicht produzierten Vermögensgütern
P.51 Bruttoanlageinvestitionen
D.1 Arbeitnehmerentgelt
D.29 Sonstige Produktionsabgaben
D.3 Subventionen, zu leistende
D.4 Vermögenseinkommen
D.41 Zinsen
D.5 Einkommen- und Vermögensteuern
D.62 + D.6311 + D.63121 + D.63131 Monetäre Sozialleistungen + soziale Sachtransfers, die Ausgaben für Güter entsprechen, die von Marktproduzenten direkt an private Haushalte geliefert werden
D.7 Sonstige laufende Transfers
D.8 Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche
D.9 Vermögenstransfers, zu leistende
Codes im ESVG 1995 Einnahmen des Staates
P.11 + P.12 + P.131 Marktproduktion + Nichtmarktproduktion für die Eigenverwendung + Zahlungen für sonstige Nichtmarktproduktion
D.2 Produktions- und Importabgaben
D.39 Sonstige Subventionen
D.4 Vermögenseinkommen
D.5 Einkommen- und Vermögensteuern
D.61 Sozialbeiträge
D.611 Tatsächliche Sozialbeiträge
D.612 Unterstellte Sozialbeiträge
D.7 Sonstige laufende Transfers
D.9 (1) Vermögenstransfers, zu empfangende
D.91 Vermögenswirksame Steuern
B.8g Bruttosparen
B.9 Finanzierungssaldo

Fußnote(n):

(1)

Anpassungen in Bezug auf festgesetzte, aber nicht vereinnahmte Steuern und Sozialbeiträge gelten bei einer Verbuchung unter D.9 als negative Einnahmen.

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