Anlage II VO (EG) 2002/1284

DEFINITION DER BEGRIFFE UND MÄNGEL BEI HASELNÜSSEN IN DER SCHALE

Gesprungene oder gerissene Schale:

jeder offene und sichtbare Riss von mehr als einem Viertel des Umfangs der Schale.

Mängel der Schale:

jeder Mangel, der die Schale, aber nicht den Kern betrifft.

Trocken:

Die Schale weist keine äußere Feuchtigkeit auf. Schale und Kern zusammen haben einen Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 12 %.

Leer:

die Schale enthält keinen Kern.

Fremdstoffe

:normalerweise nicht zum Erzeugnis gehörender Bestandteil.

Schäden durch Insekten:

sichtbare durch Insekten oder andere tierische Schädlinge verursachte Schäden oder das Vorhandensein von toten Insekten oder Insektenresten.

Ganz:

Die Schale ist nicht gebrochen, gesprungen oder mechanisch beschädigt; ein leichter Riss gilt nicht als Mangel, sofern der Kern geschützt ist.

Schimmel:

mit dem bloßen Auge erkennbare Schimmelhyphen außerhalb oder innerhalb des Kerns.

Ranzigkeit:

Oxidation von Lipiden oder freien Fettsäuren, die einen unangenehmen Geschmack verursacht. Ein öliges Aussehen des Kerns ist nicht unbedingt ein Zeichen für Ranzigkeit.

Fäulnis/Verrottung:

erhebliche Zersetzung durch Einwirken von Mikroorganismen.

Runzelig:

Mehr als 50 % der Oberfläche der Fruchthaut sind faltig oder gerunzelt; die Runzeligkeit tritt im Allgemeinen in Jahren mit hohen Erträgen oder als Folge von Trockenheit oder mangelhafter Nährstoffversorgung auf, kann aber auch genetisch bedingt sein.

Geschrumpft:

Düngung bei hoher Temperatur in der Phase der raschen Entwicklung des Kerns bewirkt, dass die Früchte verhärten und nicht ausreifen.

Gut geformt:

Die Schale weist keine merklichen Missbildungen auf, und ihre Form entspricht den Merkmalen der Sorte oder des Handelstyps.

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