Anlage II VO (EG) 2002/1284
DEFINITION DER BEGRIFFE UND MÄNGEL BEI HASELNÜSSEN IN DER SCHALE
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Gesprungene oder gerissene Schale:
jeder offene und sichtbare Riss von mehr als einem Viertel des Umfangs der Schale.
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Mängel der Schale:
jeder Mangel, der die Schale, aber nicht den Kern betrifft.
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Trocken:
Die Schale weist keine äußere Feuchtigkeit auf. Schale und Kern zusammen haben einen Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 12 %.
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Leer:
die Schale enthält keinen Kern.
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Fremdstoffe
:normalerweise nicht zum Erzeugnis gehörender Bestandteil.
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Schäden durch Insekten:
sichtbare durch Insekten oder andere tierische Schädlinge verursachte Schäden oder das Vorhandensein von toten Insekten oder Insektenresten.
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Ganz:
Die Schale ist nicht gebrochen, gesprungen oder mechanisch beschädigt; ein leichter Riss gilt nicht als Mangel, sofern der Kern geschützt ist.
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Schimmel:
mit dem bloßen Auge erkennbare Schimmelhyphen außerhalb oder innerhalb des Kerns.
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Ranzigkeit:
Oxidation von Lipiden oder freien Fettsäuren, die einen unangenehmen Geschmack verursacht. Ein öliges Aussehen des Kerns ist nicht unbedingt ein Zeichen für Ranzigkeit.
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Fäulnis/Verrottung:
erhebliche Zersetzung durch Einwirken von Mikroorganismen.
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Runzelig:
Mehr als 50 % der Oberfläche der Fruchthaut sind faltig oder gerunzelt; die Runzeligkeit tritt im Allgemeinen in Jahren mit hohen Erträgen oder als Folge von Trockenheit oder mangelhafter Nährstoffversorgung auf, kann aber auch genetisch bedingt sein.
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Geschrumpft:
Düngung bei hoher Temperatur in der Phase der raschen Entwicklung des Kerns bewirkt, dass die Früchte verhärten und nicht ausreifen.
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Gut geformt:
Die Schale weist keine merklichen Missbildungen auf, und ihre Form entspricht den Merkmalen der Sorte oder des Handelstyps.
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