ANHANG VO (EG) 2002/1407
Definition der in Artikel 7 genannten Kosten
- 1.
- Kosten und Rückstellungen der Unternehmen, die Umstrukturierungen und Rationalisierungen vornehmen oder vorgenommen haben
Das heißt ausschließlich:- a)
- Belastungen durch Zahlung von Sozialleistungen, soweit sie auf die Pensionierung von Beschäftigten vor Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters zurückzuführen sind;
- b)
- andere außergewöhnliche Ausgaben, soweit sie auf die Auflösung von Arbeitsverhältnissen als Folge von Umstrukturierungen und Rationalisierungsmaßnahmen zurückzuführen sind;
- c)
- Gewährung von Pensionszahlungen und Abfindungen außerhalb der gesetzlichen Versicherung an infolge von Umstrukturierungen und Rationalisierungsmaßnahmen ausgeschiedene Beschäftigte sowie an die vor den Umstrukturierungen Anspruchsberechtigten;
- d)
- Aufwendungen der Unternehmen für die Umschulung von Arbeitnehmern, die diesen die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz außerhalb des Steinkohlenbergbaus erleichtern soll, insbesondere Ausbildung;
- e)
- Lieferungen von Deputatkohle an die infolge von Umstrukturierungen und Rationalisierungsmaßnahmen ausgeschiedenen Beschäftigten sowie an die vor den Umstrukturierungen Bezugsberechtigten;
- f)
- verbleibende Belastungen aufgrund von behördlichen, gesetzlichen oder steuerlichen Bestimmungen;
- g)
- durch die Stilllegung von Produktionseinheiten verursachte zusätzliche Sicherheitsarbeiten unter Tage;
- h)
- Bergschäden, sofern sie auf Produktionseinheiten zurückzuführen sind, die im Zuge der Umstrukturierung von Stilllegungsmaßnahmen betroffen sind;
- i)
- Aufwendungen für die Sanierung ehemaliger Bergwerke und zwar insbesondere
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verbleibende Belastungen aus Beiträgen zu Verbänden, die der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung dienen;
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sonstige verbleibende Belastungen aus der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung;
- j)
- verbleibende Belastungen aus der Krankenversorgung ehemaliger Bergarbeiter;
- k)
- außerordentliche Substanzverluste, soweit sie durch die Stilllegung von Produktionseinheiten verursacht werden (ohne Berücksichtigung jeglicher nach dem 1. Januar 1994 erfolgten Wertsteigerung jenseits der Inflationsrate).
- 2.
- Kosten und Rückstellungen mehrerer Unternehmen
- a)
- Erhöhung der Beiträge zur Deckung der Soziallasten außerhalb des gesetzlichen Systems, soweit diese Erhöhung auf eine Verminderung der Anzahl der Beitragspflichtigen infolge von Umstrukturierungen zurückzuführen ist;
- b)
- durch Umstrukturierungen verursachte Aufwendungen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung;
- c)
- Erhöhung der Beiträge zu Verbänden, die der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung dienen, soweit diese Erhöhung auf einem Rückgang der beitragspflichtigen Steinkohlenförderung nach einer Umstrukturierung beruht.
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