Artikel 10 VO (EG) 2002/1447

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Abweichend von Artikel 2 Absatz 1 werden die ersten Anträge auf Einfuhrlizenzen gemäß der vorliegenden Verordnung am ersten Montag nach deren Inkrafttreten eingereicht.

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