Artikel 10 VO (EG) 2002/1447
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Abweichend von Artikel 2 Absatz 1 werden die ersten Anträge auf Einfuhrlizenzen gemäß der vorliegenden Verordnung am ersten Montag nach deren Inkrafttreten eingereicht.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.