Artikel 58 VO (EG) 2002/1592

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Die Artikel 5 und 6 gelten ab den in den Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Zeitpunkten.

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