Artikel 24 VO (EG) 2002/178

Organe der Behörde

Die Behörde umfasst

a)
einen Verwaltungsrat,
b)
einen Geschäftsführenden Direktor mit zugehörigem Personal,
c)
einen Beirat,
d)
einen Wissenschaftlichen Ausschuss und Wissenschaftliche Gremien.

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