Artikel 24 VO (EG) 2002/178
Organe der Behörde
Die Behörde umfasst
- a)
- einen Verwaltungsrat,
- b)
- einen Geschäftsführenden Direktor mit zugehörigem Personal,
- c)
- einen Beirat,
- d)
- einen Wissenschaftlichen Ausschuss und Wissenschaftliche Gremien.
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