Artikel 4 VO (EG) 2002/2103
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt ab dem Tag der Veröffentlichung der Mitteilung über die Einführung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Südafrika nach Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1148/2001 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Reihe C.
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