Artikel 26 VO (EG) 2002/2182

Der Termin für die Übermittlung der indikativen Finanzierungspläne für die im Rahmen des Rückkaufprogramms 2002 eingegangenen Förderanträge wird abweichend von Artikel 17 Absatz 3 vom 31. März 2003 auf den 31. Mai 2003 und der Termin gemäß Absatz 4 desselben Artikels folglich vom 31. Mai 2003 auf den 30. Juni 2003 verschoben.

Der Termin für die Übermittlung der indikativen Finanzierungspläne für die im Rahmen des Rückkaufprogramms 2003 eingegangenen Förderanträge wird abweichend von Artikel 17 Absatz 3 vom 31. März 2004 auf den 31. Mai 2004 und der Termin für die Aufteilung folglich abweichend von Absatz 4 desselben Artikels vom 31. Mai 2004 auf den 30. Juni 2004 verschoben.

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