ANHANG VO (EG) 2002/2304

STANDARDGLIEDERUNG DES EINHEITLICHEN PROGRAMMIERUNGSDOKUMENTS FÜR DIE ÜBERSEEISCHEN LÄNDER UND GEBIETE IM RAHMEN DES 10. EEF

Der gesamte Text, einschließlich der Zusammenfassung und der Kapitel 1 bis 6, ist auf rund 15 Seiten (Word Count) plus Anhänge zu beschränken.

TEIL A:
KOOPERATIONSSTRATEGIE

Zusammenfassung

Das EPD beginnt mit einer halbseitigen Zusammenfassung. Darin sind die wichtigsten politischen, institutionellen, wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Herausforderungen, vor denen das ÜLG mittel- und langfristig steht, das Hauptziel des EPD, die wichtigsten Gründe für die Wahl des Schwerpunktbereichs und die Aufteilung der Mittel anzugeben.

Kapitel 1:
Ziele der Zusammenarbeit mit der EG

In diesem Abschnitt sind ausdrücklich die allgemeinen Ziele der Zusammenarbeit der EG zu nennen, wie sie im EG-Vertrag, in dem Übersee-Assoziationsbeschluss, in internationalen Übereinkünften und in der kürzlich verabschiedeten Erklärung zur Entwicklungspolitik der EG festgelegt sind.

Kapitel 2:
Bewertung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Lage

Anzuführen sind die wichtigsten Entwicklungen und Fragen auf politischer Ebene und die entsprechenden Aspekte der äußeren Rahmenbedingungen, einschließlich der politischen Lage, der handelsbezogenen Aspekte, der wirtschaftlichen und sozialen Lage, der umweltpolitischen Aspekte und schließlich der Nachhaltigkeit der derzeitigen Politik, und die mittelfristigen Herausforderungen. Verlangt wird eine analytische und nicht nur beschreibende Darstellung. Die Analyse muss dialogorientiert sein und (gegebenenfalls) in enger Zusammenarbeit mit den anderen Gebern und unter Beteiligung der nichtstaatlichen Akteure erarbeitet werden. Wann immer angebracht, sollte der Anwendung der internationalen Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung in den Bereichen Finanzen, Steuern und Justiz unter Berücksichtigung von Umfang und Zeitplan der diesbezüglichen Reformen besondere Bedeutung beigemessen werden. Entsprechende Bedeutung ist auch der Verfügbarkeit aktueller statistischer Daten beizumessen.

Kapitel 3:
Politische Agenda des ÜLG

In diesem Abschnitt sind kurz die Ziele der Regierung darzustellen, wie sie in amtlichen politischen Dokumenten, mittel- oder langfristigen Plänen, Reformstrategien oder Entwicklungsprogrammen niedergelegt sind. Ferner ist anzugeben, wie die Regierung plant, diese Ziele zu verwirklichen.

Kapitel 4:
Bewertung der bisherigen und der laufenden Zusammenarbeit mit der EG

In diesem Abschnitt sind kurz die Ergebnisse der bisherigen und der laufenden Zusammenarbeit mit der EG und die dabei gesammelten Erfahrungen darzustellen. Dabei sind die Empfehlungen, die sich aus den einschlägigen Evaluierungen für das ÜLG, einzelne Sektoren oder Projekte ergeben haben, zu berücksichtigen. In einem der Konsistenz gewidmeten Absatz (Policy-Mix der EG) sind die Verbindungen zwischen dem EPD und den anderen Politikbereichen, Mitteln und Instrumenten der Gemeinschaft zu bewerten. Die Programme der EU-Mitgliedstaaten und (gegebenenfalls) der anderen Geber sind zu skizzieren. Besondere Bedeutung ist der Koordinierung zwischen territorialen und regionalen Programmen sowie der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten und den in Artikel 299 Absatz 2 des Vertrags genannten Regionen in äußerster Randlage beizumessen.

Kapitel 5:
Bedarfsgerechte Strategie

In diesem Abschnitt sind die strategischen Entscheidungen für die Zusammenarbeit mit der EG festzulegen; es ist anzugeben, auf welchen Bereich/Sektor sich die Hilfe konzentriert. Diese Entscheidungen müssen sich logisch ergeben aus

den politischen Zielen der EG;

einer Analyse der Lage des ÜLG und seiner Entwicklungsstrategie, in der die Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit der Förderstrategie ermittelt wird;

den Schlussfolgerungen von Policy-Mix-/Konsistenz-Analysen;

dem vorläufigen Volumen der verfügbaren Mittel;

den bei der bisherigen und der laufenden Zusammenarbeit mit der EG gesammelten Erfahrungen;

der Komplementarität zur Hilfe der anderen wichtigen Geber und zu den Programmen der Regierung des ÜLG. Die Gemeinschaftshilfe muss sich auf Bereiche konzentrieren, in denen die Gemeinschaft über einen komparativen Vorteil oder besonderes Fachwissen verfügt.

In diesem Abschnitt sollte auch eine kurze Bewertung der institutionellen Kapazitäten vorgenommen und gegebenenfalls ein etwaiger Bedarf an Maßnahmen zur Entwicklung der Institutionen und zum Ausbau der Kapazitäten oder — sofern erforderlich — zur Stärkung der verantwortungsvollen Staatsführung, u. a. in den Bereichen Finanzen, Steuern und Justiz vermerkt werden. Wird die Finanzhilfe als Unterstützung für Programme und Projekte vorgeschlagen, so ist dies durch Angabe der außergewöhnlichen Umstände, die die Gewährung eines Haushaltszuschusses nicht zulassen, ausreichend zu begründen. Falls die Bedingungen für die Gewährung eines Haushaltszuschusses nicht erfüllt sind, ist anzugeben, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die erforderlichen Voraussetzungen für einen Haushaltszuschuss zu schaffen.

TEIL B:
TERRITORIALE PROGRAMME

Kapitel 6:
Territoriales Programm

In diesem Kapitel wird das territoriale Programm für das ÜLG vorgestellt, das auf der strategischen Analyse beruht und mit dieser in jeder Hinsicht vereinbar sein muss. Das territoriale Programm ist Bestandteil des EPD und setzt sich aus folgenden Abschnitten zusammen:

OPTION A:
SEKTORSPEZIFISCHES FÖRDERPROGRAMM

Angaben zum Programm

Bezeichnung
Gesamtkosten Angabe von: EG-Beitrag und gegebenenfalls Beitrag des begünstigten ÜLG (oder anderer Geber)
Form der Hilfe / Modalitäten der Mittelverwaltung

Sektorspezifisches Förderprogramm:

sektorbezogener Haushaltszuschuss (zentrale Mittelverwaltung);

Ressourcenzusammenlegung (zentrale (direkte oder indirekte)/dezentrale/gemeinsame Mittelverwaltung);

Projekthilfe (zentrale (direkte oder indirekte)/dezentrale/gemeinsame Mittelverwaltung).

DAC-Code Sektor
1.
Begründung und ÜLG-Kontext
Wichtigste Schlussfolgerungen aus der Beurteilung der makroökonomischen Situation, insbesondere der mittel- bis langfristigen Perspektive. Falls die Finanzhilfe in Form eines Haushaltszuschusses gewährt wird, sind folgende Angaben erforderlich:

makroökonomische Situation: Struktur des BIP; aktuelle Wirtschaftsleistung und voraussichtliche Entwicklungen in Bezug auf BIP-Wachstum und Inflation; öffentliche Finanzen, Haushaltsdefizit, Verschuldung und Zahlungsrückstände; Ausgabenanteil der Schlüsselsektoren; Leistungs- und Kapitalbilanz (Zahlungsbilanz), Reserven; Währungslage; Bedeutung der Außenhilfe für die Wirtschaft; Beziehungen zum Internationalen Währungsfonds;

Armutsprofil und -entwicklung: Entwicklung des realen Pro-Kopf-BIP; Kohärenz zwischen Wachstumsrate und den Herausforderungen der Armutsbekämpfung; Ergebnisse der Armutserhebungen; Ergebnisse bei den wichtigsten Sozialindikatoren im Vergleich zu anderen Ländern; Entwicklung bei den Indikatoren in den letzten Jahren (sofern Daten verfügbar).

Erfüllung des maßgeblichen Kriteriums für die Gewährleistung des Haushaltszuschusses, d. h. Nachweis einer ausreichend stabilen makroökonomischen Lage.

Zentrale Strategie, Prioritäten und Leitlinien:

wesentliche Elemente der nationalen Entwicklungspolitik und -strategie (Analyse der aktuellen Situation, Erklärungen zur Politik und Strategie, Aktionsplan, mittelfristige Vorausschau für Finanzen und Haushalt, Leistungsmessung, Monitoring und Evaluierung);

realistischer Ansatz von Politik und Strategie (z. B. Beziehung zwischen Wirtschaftswachstum und Armutsbekämpfung, strategische Leitlinien);

Eigenverantwortung der Regierung für Politik und Strategie im Allgemeinen und des Fachministeriums im Besonderen.

Hintergrund und Rahmenbedingungen für das sektorspezifische Programm der Regierung:

wichtigste Ergebnisse der Bewertung der Sektorstrategie und des Sektorhaushalts sowie der mittelfristigen finanziellen Vorausschau (sofern verfügbar) und der Einbindung in den entsprechenden territorialen strategischen Rahmen;

Bewertung der institutionellen Kapazitäten;

Gesamtrahmen für das Monitoring der Umsetzung von Sektorpolitik und -strategien.

Falls die Finanzhilfe in Form eines Haushaltszuschusses gewährt wird, Angabe der wichtigsten Schlussfolgerungen aus der Bewertung der öffentlichen Finanzverwaltung:

Qualität des bestehenden Systems der öffentlichen Finanzverwaltung unter Berücksichtigung aller sektorspezifischen Fragen und Reformen;

Bewertung der Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung.

Wenn ein Haushaltszuschuss gewährt wird, ist die Erfüllung folgender Voraussetzungen zu bestätigen:

klar definierte sektorspezifische Strategie und

präzises Programm zur Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung.

Ergebnisse bisheriger Überprüfungen, Bewertungen, Monitoringverfahren und Evaluierungen entsprechender früherer Maßnahmen. Allgemeiner Überblick über die laufenden EG-Maßnahmen, die Maßnahmen anderer Geber und/oder begünstigter ÜLG, die diese Maßnahme ergänzen. Beschreibung der Verfahren für die Koordinierung mit den begünstigten ÜLG und/oder anderen Gebern, insbesondere Mitgliedstaaten.
2.
Beschreibung des Programms
Ziele und Schwerpunkte des sektorspezifischen Programms der Regierung und hierfür relevante Ziele des vorgeschlagenen sektorspezifischen Förderprogramms. Voraussichtliche Ergebnisse des sektorspezifischen Programms der Regierung und des sektorspezifischen Förderprogramms; spezifische Maßnahmen im Rahmen des sektorspezifischen Förderprogramms. Angabe der wichtigsten Beteiligten, einschließlich der Begünstigten; Konsultation von Zivilgesellschaft und anderen Partnern; Eigenverantwortung und Bewertung der institutionellen Kapazitäten. Zusammenfassung der Hauptrisiken und Maßnahmen zur Risikominderung; Nachweise für die Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Maßnahme. Falls die Finanzhilfe in Form eines Haushaltszuschusses gewährt wird, Angabe der Risiken, die hinsichtlich der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen bestehen. Ökologische Nachhaltigkeit, Gleichstellung, verantwortungsvolle Staatsführung und Menschenrechte.
3.
Durchführung
Auswahl der Durchführungsmethode nach Maßgabe der für die Finanzhilfe gewählten Modalität:

zentrale Mittelverwaltung;

gemeinsame Mittelverwaltung durch Unterzeichnung einer Vereinbarung mit einer internationalen Organisation;

dezentrale Mittelverwaltung durch Unterzeichnung eines Finanzierungsabkommens mit einem ÜLG (Angabe dieser Möglichkeit, wenn die Durchführung zum Teil zentral und zum Teil dezentral erfolgt).

Im Falle der dezentralen Vertrags- und Zuschussvergabe:

führt die Kommission Ex-ante-Kontrollen bei Vergabeverfahren für Aufträge im Wert von > 50000 EUR und Ex-post-Kontrollen bei Vergabeverfahren für Aufträge im Wert von < 50000 EUR durch.

oder

führt die Kommission Ex-post-Kontrollen der Vergabeverfahren durch (eine vollständige Dezentralisierung ist nur möglich, wenn die in der Finanzregelung dafür festgelegten Kriterien in jeder Hinsicht erfüllt sind).

Im Falle der dezentralen Ausführung von Zahlungen (die nur bei einer dezentralen Vergabe der entsprechenden Aufträge möglich ist)

können auf der Grundlage der Leistungsprogramme Zahlungen für Betriebskosten und Verträge bis zu folgenden Höchstbeträgen dezentral ausgeführt werden:

Bauaufträge Lieferaufträge Dienstleistungsaufträge Zuschüsse
< 300000 EUR < 150000 EUR < 200000 EUR ≤ 100000 EUR

oder

können die Zahlungen vollständig dezentral ausgeführt werden. (Eine vollständige dezentrale Ausführung der Zahlungen ist nur möglich, wenn die in der Finanzregelung dafür festgelegten Kriterien in jeder Hinsicht erfüllt sind).

Folgender Wortlaut ist unverändert einzufügen, wenn die Maßnahmen gemäß den EG-Verfahren durchgeführt werden: „Alle Verträge zur Umsetzung dieser Aktion müssen nach den von der Kommission für Maßnahmen im Außenbereich festgelegten und veröffentlichten Verfahren und Standarddokumenten vergeben und durchgeführt werden, die zum Zeitpunkt der Einführung des betreffenden Verfahrens gelten.” Folgender Wortlaut ist unverändert einzufügen, wenn mit einer internationalen Organisation die Anwendung ihrer eigenen den internationalen Standards entsprechenden Regeln und Verfahren vereinbart wurde: „Alle Verträge zur Umsetzung dieser Aktion müssen nach den von der betreffenden internationalen Organisation festgelegten und veröffentlichten Verfahren und Standarddokumenten vergeben und durchgeführt werden.” Gelten andere Bestimmungen und Verfahren als die EG-Verfahren, so müssen diese beschrieben werden und den in der Finanzregelung festgelegten Kriterien entsprechen. Vorläufige Aufschlüsselung des Gesamtbetrags nach Hauptkomponenten, einschließlich Evaluierung, Audit und Sichtbarkeit. Gegebenenfalls Angabe des Beitrags des begünstigten ÜLG zu den einzelnen Haushaltsposten und Angabe, ob der Beitrag als Geld- oder Sachleistung erbracht wird. Nach Möglichkeit Angabe der für Zuschüsse und Aufträge vorgesehenen Anteile an der Mittelausstattung. Bei Verträgen Angabe der Auftragsart (Dienstleistungs-, Liefer-, Bauauftrag); bei Zuschüssen Angabe der Hauptkategorie der Zuschussempfänger. Gegebenenfalls: Angabe des voraussichtlichen Zeitplans für die Einleitung der Vergabeverfahren oder der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Wird die Finanzhilfe in Form eines Haushaltszuschusses gewährt, so ist ein vorläufiger Zeitplan für die monatlichen Auszahlungen anzugeben, wobei gegebenenfalls zwischen festen und variablen Teilzahlungen zu unterscheiden ist. Angabe des Durchführungszeitraums in Monaten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung (bzw. des Vertrags oder der Durchführungsvereinbarung, wenn keine Finanzierungsvereinbarung geschlossen wurde). Beschreibung der Verfahren für die Leistungskontrolle. Leistungsindikatoren für das sektorspezifische Förderprogramm; Kohärenz mit dem Gesamtrahmen für die Leistungsbewertung des sektorspezifischen Programms der Regierung; Verfahren für die Leistungskontrolle; Überprüfungsinstrumente; Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsbewertung (sofern erforderlich). Wird die Finanzhilfe in Form eines Haushaltszuschusses oder durch Ressourcenzusammenlegung bereitgestellt, sind folgende Angaben erforderlich: Allgemeine Auszahlungsbedingungen, die für alle Teilzahlungen gelten; Bereiche, in denen für einzelne Teilzahlungen spezifische Auszahlungsbedingungen festgelegt werden. Für die in den Schwerpunktbereich fallenden Politikbereiche sind Indikatoren für eingesetzte Mittel, Ertrag, Ergebnis und nach Möglichkeit Auswirkungen festzulegen. Die Indikatoren müssen den sogenannten SMART-Kriterien Rechnung tragen (d. h. konkret, kurz-/mittelfristig messbar, erreichbar, realistisch und zeitgebunden sein) und ein Ausgangsniveau, ein Ziel und einen klaren Zeitrahmen enthalten, damit bei der jährlichen, der Halbzeit- und der Endüberprüfung Vergleiche gezogen werden können. Beschreibung der Evaluierungen (Halbzeit-, Abschluss-, Ex-Post-Überprüfung) und Audit-Verfahren. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung von Kommunikation und Sichtbarkeit.

OPTION B:
ALLGEMEINER HAUSHALTSZUSCHUSS

Angaben zum Programm

Bezeichnung
Gesamtkosten EG-Beitrag
Form der Hilfe / Modalitäten der Mittelverwaltung Allgemeiner Haushaltszuschuss Zentrale Mittelverwaltung
DAC-Code Sektor
1.
Begründung und ÜLG-Kontext
Makroökonomische Situation: Struktur des BIP; aktuelle Wirtschaftsleistung in Bezug auf BIP-Wachstum und Inflation; öffentliche Finanzen, Haushaltsdefizit, Verschuldung und Zahlungsrückstände; Ausgabenanteil der Schlüsselsektoren; Leistungs- und Kapitalbilanz (Zahlungsbilanz), Reserven; Währungslage; Bedeutung der Außenhilfe für die Wirtschaft; Zusammenfassung der wesentlichen bisherigen und zu erwartenden Entwicklungstendenzen der makroökonomischen Variablen. Beschreibung der Beziehungen zwischen dem Partnerland und dem Internationalen Währungsfonds sowie weitere Punkte, die für die makroökonomische Situation des ULG relevant sind. Armutsprofil und -entwicklung: Entwicklung des realen Pro-Kopf-BIP; Kohärenz zwischen Wachstumsrate und den Herausforderungen der Armutsbekämpfung; Ergebnisse der Armutserhebungen; Ergebnisse bei den wichtigsten Sozialindikatoren im Vergleich zu anderen Ländern; Entwicklung bei den Indikatoren in den letzten Jahren (sofern Daten verfügbar). Nachweis der Erfüllung des maßgeblichen Kriteriums für den Haushaltszuschuss, d. h. der Umsetzung oder Einführung einer stabilitätsorientierten makroökonomischen Strategie, die von der EG unterstützt werden sollte. Zentrale Strategie, Prioritäten und Leitlinien

Politik und Strategie des ÜLG:

wesentliche Elemente der Politik und Strategie des ÜLG (Analyse der aktuellen Situation, Darstellung der Politik und Strategie, Aktionspläne, mittelfristige Vorausschau für Finanzen und Haushalt, Leistungsmessung, Monitoring und Evaluierung);

realistischer Ansatz von Politik und Strategie (z. B. Beziehung zwischen Wirtschaftswachstum und Armutsbekämpfung, strategische Leitlinien);

Eigenverantwortung für Politik und Strategie.

Leistungsmessung: Existenz eines Monitoring-Verfahrens mit Leistungsindikatoren, um die Verwirklichung der Ziele zu kontrollieren; Kohärenz mit den Millenniumsentwicklungszielen sowie politische und wirtschaftliche Anpassung an die EU; Einsatz eines Programms zur Sicherung der Qualität der angewandten Leistungsindikatoren.

Bestätigung der Erfüllung des maßgeblichen Kriteriums für den Haushaltszuschuss, d. h. der Umsetzung oder Einführung einer stabilitätsorientierten makroökonomischen Strategie, die von der EG unterstützt werden sollte.

Überblick über die charakteristischen Merkmale der Hauptsektoren und Sektorstrategien in den Schwerpunktbereichen dieses Programms. Zentrale Fragen der öffentlichen Finanzen in zwei Schlüsselbereichen:

Öffentliche Finanzverwaltung:

Beurteilung der Qualität des bestehenden Verwaltungssystems für die öffentlichen Finanzen;

Bewertung der Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung, einschließlich des Engagements der Behörden des ÜLG für eine leistungsstärkere öffentliche Finanzverwaltung; Relevanz und Stand der Umsetzung der Reformstrategie; Relevanz, Umfang der Koordinierung und Stand der Durchführung der Programme für den Kapazitätsausbau im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung;

Nachweis der Erfüllung des maßgeblichen Kriteriums für den Haushaltszuschuss, d. h. eines glaubhaften und geeigneten Programms zur Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung.

Nationaler Haushalt und mittelfristige finanzielle Vorausschau: Umfang des Haushaltszuschusses im Vergleich zum Haushalt; Art und Umfang des Haushalts (einschließlich Struktur der Haushaltseinnahmen und -ausgaben); Kohärenz zwischen Politik und Strategien des ÜLG und seinen Haushaltszuweisungen und -ausgaben; Haushaltsstrategie (einschließlich Nachhaltigkeit der Finanzpolitik und Schuldentragfähigkeit, Haushaltsregeln, Finanzierungsstrategien); Maßnahmen zur Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses; Status einer etwaigen mittelfristigen finanziellen Vorausschau (einschließlich Geltungsbereich, Einbeziehung bzw. Nichteinbeziehung in das Haushaltsverfahren, Neuausrichtungen im Einklang mit Politik und Strategien).

Zusammenfassung der bisherigen Erfahrungen, einschließlich der Ergebnisse bisheriger Überprüfungen, Bewertungen, Monitoringverfahren und Evaluierungen früherer Maßnahmen, die für dieses spezifische Programm relevant sind. Allgemeine Zusammenfassung der laufenden EG-Maßnahmen, der Maßnahmen anderer Geber und/oder begünstigter ÜLG, die diese Maßnahme ergänzen. Beschreibung der Koordininierung mit den begünstigten ÜLG und/oder anderen Gebern, insbesondere Mitgliedstaaten.
2.
Beschreibung des Programms
Allgemeine Ziele: Ziele, auf die Politik und Strategie des ÜLG ausgerichtet sind, in der Regel sind diese Bestandteil der allgemeinen Entwicklungsziele und Millenniumsentwicklungsziele, wie Wirtschaftswachstum, Armutsbekämpfung, Förderung von Sicherheit und gutnachbarlichen Beziehungen, Integration in die Weltwirtschaft und Wirtschaftspartnerschaft. Zweck (spezifisches Ziel): Einzelziele, auf die Politik und Strategie des ÜLG ausgerichtet sind und die sich auf spezifische Aspekte der Gesamtstrategie beziehen. Oft stehen diese in Zusammenhang mit der Stärkung der makroökonomischen Stabilität, der öffentlichen Finanzverwaltung, der Beschleunigung von Reformen und der Steigerung der Leistung von Regierung und sozialen Diensten. Erwartete Ergebnisse: Die erwarteten Ergebnisse schließen häufig die Steigerung der Effizienz des öffentlichen Sektors und der staatlichen Stellen und der von ihnen bereitgestellten Güter und Dienstleistungen sowie die Stärkung des Rahmens für die staatliche Politik und die öffentlichen Ausgaben ein. Es handelt sich dabei um Güter und Dienstleistungen, die zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele beitragen, u. a. zur Armutsbekämpfung und zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele. Die Maßnahmen erstrecken sich auf den Politikdialog, den Kapazitätsausbau und die Kontrolle der Voraussetzungen für die Gewährung eines Haushaltszuschusses. Welche Mittel (Inputs) eingesetzt werden, hängt hauptsächlich davon ab, wie hoch die als Haushaltszuschuss bereitgestellte Unterstützung ausfällt (Umfang der Hilfe im Verhältnis zu den wichtigsten makroökonomischen Variablen). Angabe der wichtigsten Beteiligten, einschließlich der Begünstigten; Konsultation von Zivilgesellschaft und anderen Partnern; Eigenverantwortung und Bewertung der institutionellen Kapazitäten. Darlegung der Hauptrisiken, insbesondere der Risiken, die hinsichtlich der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen bestehen, und Maßnahmen zur Risikominderung. Ökologische Nachhaltigkeit, Gleichstellung, verantwortungsvolle Staatsführung und Menschenrechte.
3.
Durchführung
Gesamtbetrag der Mittelausstattung und vorläufiger Zeitplan für die monatlichen Auszahlungen, wobei gegebenenfalls zwischen festen und variablen Teilzahlungen zu unterscheiden ist. Angabe des Durchführungszeitraums in Monaten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung Haushaltsmittel für ergänzende Unterstützungsmaßnahmen. Angabe: Direkter/indirekter Haushaltszuschuss, gezielter/nicht gezielter Haushaltszuschuss; mittelfristige/kurzfristige Politik und Strategie (sofern erforderlich). Nur bei ergänzender Unterstützung wie technischer Hilfe, Audit, Evaluierung ist folgender Wortlaut unverändert einzufügen: „Alle Verträge zur Umsetzung dieser Aktion müssen nach den von der Kommission für Maßnahmen im Außenbereich festgelegten und veröffentlichten Verfahren und Standarddokumenten vergeben und durchgeführt werden, die zum Zeitpunkt der Einführung des betreffenden Verfahrens gelten.” Beschreibung der Verfahren für die Leistungskontrolle; allgemeine Auszahlungsbedingungen, die für alle Teilzahlungen gelten; spezifische Auszahlungsbedingungen für einzelne Teilzahlungen. Für die in den Schwerpunktbereich fallenden Politikbereiche sind Indikatoren für eingesetzte Mittel, Ertrag, Ergebnis und nach Möglichkeit für die Wirksamkeit festzulegen. Die Indikatoren müssen den sogenannten SMART-Kriterien Rechnung tragen (d. h. konkret, kurz-/mittelfristig messbar, erreichbar, realistisch und zeitgebunden sein) und ein Ausgangsniveau, ein Ziel und einen klaren Zeitrahmen enthalten, damit bei der jährlichen, der Halbzeit- und der Endüberprüfung Vergleiche gezogen werden können. Beschreibung der Evaluierungen (Halbzeit-, Abschluss-, Ex-Post-Überprüfung) und Audit-Verfahren. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung von Kommunikation und Sichtbarkeit.

OPTION C:
PROJEKTHILFE

Angaben zum Programm

Bezeichnung
Gesamtkosten Angabe: EG-Beitrag und gegebenenfalls Beitrag des begünstigten ÜLG (oder anderer Geber)
Form der Hilfe / der Mittelverwaltung Projekthilfe — zentrale (direkte oder indirekte)/dezentrale/gemeinsame Mittelverwaltung
DAC-Code Sektor
1.
Begründung
Charakteristische Merkmale und Strategien für den betreffenden Sektor oder thematischen Bereich (gegebenenfalls auf regionaler Ebene) sowie Hauptprobleme, die mit dem Projekt angegangen werden sollen. Ergebnisse bisheriger Überprüfungen, Bewertungen und Monitoringverfahren und Evaluierungen früherer Maßnahmen, die für dieses Projekt relevant sind. Allgemeine Zusammenfassung der laufenden EG-Maßnahmen, der Maßnahmen anderer Geber und/oder begünstigter ÜLG, die diese Maßnahme ergänzen. Beschreibung der Verfahren für die Koordinierung mit den begünstigten ÜLG und/oder anderen Gebern, insbesondere Mitgliedstaaten.
2.
Beschreibung
Allgemeine Ziele und Zweck (spezifisches Ziel) der EG-Unterstützung. Strategie zur Bewältigung der Probleme, auf die dieses Projekt ausgerichtet ist. Erläuterung der erwarteten Ergebnisse und der Vorgehensweise. Angabe der wichtigsten Beteiligten, einschließlich der Begünstigten; Konsultation von Zivilgesellschaft und anderen Partnern (sofern zweckmäßig); Eigenverantwortung und Bewertung der institutionellen Kapazität. Zusammenfassung der Hauptrisiken und Maßnahmen zur Risikominderung, einschließlich der Bedingungen, die im Vorfeld und während der Umsetzung zu erfüllen sind. Nachweise für die Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Maßnahme. Ökologische Nachhaltigkeit, Gleichstellung, verantwortungsvolle Staatsführung und Menschenrechte.
3.
Durchführung
Auswahl der Durchführungsmethode nach Maßgabe der für die Finanzhilfe gewählten Modalität:

zentrale Mittelverwaltung;

gemeinsame Mittelverwaltung durch Unterzeichnung einer Vereinbarung mit einer internationalen Organisation;

dezentrale Mittelverwaltung durch Unterzeichnung eines Finanzierungsabkommens mit einem ÜLG (Angabe dieser Möglichkeit, wenn die Durchführung zum Teil zentral und zum Teil dezentral erfolgt).

Aufführung der Aufgaben (Verfahren für die Auftrags- und Zuschussvergabe/Auszahlungen), die zentral oder dezentral durchgeführt werden, sowie der (des) Auftraggeber(s) und der Zahlstelle(n).

Im Falle der dezentralen Vertrags- und Zuschussvergabe:

führt die Kommission Ex-ante-Kontrollen bei Vergabeverfahren für Aufträge im Wert von > 50000 EUR und Ex-post-Kontrollen bei Vergabeverfahren für Aufträge im Wert von < 50000 EUR durch,

oder

führt die Kommission Ex-post-Kontrollen der Vergabeverfahren durch (eine vollständige Dezentralisierung ist nur möglich, wenn die in der Finanzregelung dafür festgelegten Kriterien in jeder Hinsicht erfüllt sind).

Im Falle der dezentralen Ausführung von Zahlungen (die nur bei einer dezentralen Vergabe der entsprechenden Aufträge möglich ist)

können auf der Grundlage der Leistungsprogramme Zahlungen für Betriebskosten und Verträge bis zu folgenden Höchstbeträgen dezentral ausgeführt werden:

Bauaufträge Lieferaufträge Dienstleistungsaufträge Zuschüsse
< EUR 300000 < EUR 150000 < EUR 200000 ≤ EUR 100000

oder

können die Zahlungen vollständig dezentral ausgeführt werden. (Eine vollständige dezentrale Ausführung der Zahlungen ist nur möglich, wenn die in der Finanzregelung dafür festgelegten Kriterien in jeder Hinsicht erfüllt sind).

Folgender Wortlaut ist unverändert einzufügen, wenn die Maßnahmen gemäß den EG-Verfahren durchgeführt werden: „Alle Verträge zur Umsetzung dieser Aktion müssen nach den von der Kommission für Maßnahmen im Außenbereich festgelegten und veröffentlichten Verfahren und Standarddokumenten vergeben und durchgeführt werden, die zum Zeitpunkt der Einführung des betreffenden Verfahrens gelten.” Folgender Wortlaut ist unverändert einzufügen, wenn mit einer internationalen Organisation die Anwendung ihrer eigenen den internationalen Standards entsprechenden Regeln und Verfahren vereinbart wurde: „Alle Verträge zur Umsetzung dieser Aktion müssen nach den von der betreffenden internationalen Organisation festgelegten und veröffentlichten Verfahren und Standarddokumenten vergeben und durchgeführt werden.” Gelten andere Bestimmungen und Verfahren als die EG-Verfahren, so müssen diese beschrieben werden und den in der Finanzregelung festgelegten Kriterien entsprechen. Vorläufige Aufschlüsselung des Gesamtbetrags nach Hauptkomponenten, einschließlich Evaluierung, Audit und Sichtbarkeit. Gegebenenfalls Angabe des Beitrags des begünstigten ÜLG zu den einzelnen Haushaltsposten und Angabe, ob der Beitrag als Geld- oder Sachleistung erbracht wird. Nach Möglichkeit Angabe der für Zuschüsse und Aufträge vorgesehenen Anteile an der Mittelausstattung. Bei Verträgen Angabe der Auftragsart (Dienstleistungs-, Liefer-, Bauauftrag); bei Zuschüssen Angabe der Hauptkategorie der Zuschussempfänger. Gegebenenfalls: Angabe des voraussichtlichen Zeitplans für die Einleitung der Vergabeverfahren oder der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Voraussichtlicher Durchführungszeitraum in Monaten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung (bzw. des Vertrags oder der Durchführungsvereinbarung, wenn keine Finanzierungsvereinbarung geschlossen wurde). Beschreibung der Verfahren für die Leistungskontrolle; Überblick über die wichtigsten Indikatoren zur Messung von Fortschritten. Für die in den Schwerpunktbereich fallenden Politikbereiche sind Indikatoren für eingesetzte Mittel, Ertrag, Ergebnis und nach Möglichkeit für die Wirksamkeit festzulegen. Die Indikatoren müssen den sogenannten SMART-Kriterien Rechnung tragen (d. h. konkret, kurz-/mittelfristig messbar, erreichbar, realistisch und zeitgebunden sein) und ein Ausgangsniveau, ein Ziel und einen klaren Zeitrahmen enthalten, damit bei der jährlichen, der Halbzeit- und der Endüberprüfung Vergleiche gezogen werden können. Beschreibung der Evaluierungen (Halbzeit-, Abschluss-, Ex-Post-Überprüfung) und Audit-Verfahren. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung von Kommunikation und Sichtbarkeit.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.