Artikel 10 VO (EG) 2002/2376

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2003.

Sie ist bis zum Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung von Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 und spätestens bis 30. Juni 2003 gültig.

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