Artikel 10 VO (EG) 2002/332
Der Rat prüft alle drei Jahre auf der Grundlage eines Berichts der Kommission nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses, ob Grundsätze, Einzelheiten und Plafonds der eingeführten Fazilität nach wie vor dem Bedarf entsprechen, der für ihre Einführung maßgeblich war.
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